Hab eine Frage wegen der Polizei bzw. Tauglichkeit?

7 Antworten

Du hast dich bei dem Verein beworben?


Die Polizei will wissen, wie es um deine Psyche steht und ob du dich wegen der Selbstverletzung derzeit in laufender therapeuthischer Behandlung befindest. Wenn das der Fall ist, wäre das ein Ausschußkriterium. Eine abgeschlossene therapeuthische Behandlung wirst du  fachärztlich belegen müssen. Deine Selbstverletzung ist ja offensichtlich - wenn du aber bisher gar keine Therapie in Anspruch genommen hast, dann wird das wohl auch ein Ausschlußkriterium sein.



Der Polizei wir es wohl hauptsächlich darum gehen, dass du schriftlich festhältst das du dich selbst verletzt hat und es niemand Anderes war.

Wenn dich Jemand geschnitten hätte, wäre das Körperverletzung und somit eine Straftat welche die Polizei verfolgen müsste. Da es aber keinen "Täter" gibt, müssen sie die Verletzungen anders bestätigt sehen.

Wenn du dir die Verletzungen selbst zugefügt hast, oder ob das jemand anders gemacht hat, dann würde Körperverletzung vorliegen, was die Polizei verfolgen muss.

Also die wollen wissen wo die Verletzungen herkommen. Klar?

Bley 1914

Du musst dir dabei Gedanken machen, wie du Selbstverletzung siehst. "Ist es in Ordnung für dich oder nicht?" ist die Fragestellung dabei.

Du beziehst dazu Stellung, einmal anders ausgedrückt.

Die wollen wissen ob du klar im Kopf bist.

boarderliner haben nichts bei der Polizei zu suchen.