hab ein kleines problem zeitschrift abo

9 Antworten

Streich deine Adresse auf der Zeitschrift durch, schreibe "Zurück an Absender" und eventuell noch das du dieses Abo nicht willst da du es nicht bestellt hast und wirf es in den Briefkasten bei der Post.

oder versuche per E-Mail Kontakt mit denjenigen aufzunehmen die dir diese Zeitschrift schicken und schreib ihnen das was du hier geschrieben hast.

xXVeenomXx 
Fragesteller
 21.09.2013, 00:51

ich habe ihnen per e-mail geschrieben das sie mich doch bitte rauß nehmen sollen ich möchte keinen rechtsanwalt einschalten MFG und halt mein name

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Nadelwald75  21.09.2013, 01:02
@xXVeenomXx

E-Mail und Bitten kannst du vergessen! - Per Einschreiben und mit Rücksprache bei der Verbraucherberatungsstelle - kannst du auch tel. machen - widerrufen. Anwalt brauchst du nicht. Das kostet nur.

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Alpha Presse vertrieb , Verlag service Ranke , deutscher videoring , das sind alles potenzielle drückerkolonnen. Also nichts unterschreiben und einfach weg schicken weil es geht immer auf ein abo hinaus.LG leon

Sofort etwas unternehmen!

Der Text unten hört sich schwierig an, heißt aber: Du schreibst per Einschreiben, dass du den Vertrag nach § 312 Abs. 1 BGB und gemäß § 355 BGB widerrufst. - Geh zur Sicherheit mit dem Schreiben und den Vertragsunterlagen zunächst zu einer Verbraucherberatungsstelle (Adresse kann man googeln) und frage, ob alles richtig ist.

Das Mädchen, dass dir die Sache verkauft hat, ist wahrscheinlich ein armer Wurm, der innerhalb einer sogenannt Drückerkolonne selbst gezwungen ist, so zu arbeiten. Für das nächste Mal: Nie mehr ein Haustürgeschäft abschließen! Als Argument immer nur den Satz verwenden: "Ich mach das nicht!" - Nicht argumentieren! - Auf ein Argument hin wieder nur sagen: "Ich mach das nicht!" usw.****

Ich zitiere aus Wikipedia:

Der Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften ist ... gewährleistet. Es ist ......ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat, und zu dessen Abschluss der Verbraucher mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung) ........bestimmt worden ist. Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht nach § 312 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB .... Diese Rechte sind fristgebunden; die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das .... Widerrufsrecht, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss (siehe dazu Widerrufsbelehrung). Der Grund für den besonderen Verbraucherschutz ist in diesem Fall, dass viele Haustürgeschäfte von einem gewissen Überrumpelungseffekt geprägt sind: Der Kunde schließt das Geschäft ohne ausreichende Überlegung ab, insbesondere ohne Preisvergleich, oft um dem Vertreter einen Gefallen zu tun oder um ihn loszuwerden. Vor derart zustande gekommenen Geschäften soll der Kunde geschützt werden.

xXVeenomXx 
Fragesteller
 21.09.2013, 01:05

das problem ist das ich den lila zettel den sie mir gegeben hat nicht mehr habe das sie sagte sie hat mich rauß genommen also dachte ich es were gegessen

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Nadelwald75  21.09.2013, 10:21
@xXVeenomXx

Du schreibst: " ...heute hab ich ein brief bekommen von alpha pressevertrieb und beteiligungs GMBH ..." Du kannst dorthin zurückschreiben, wie gesagt per Einschreiben! Wenn die Zeitschriften tatsächlich doch kommen, brauchst du sie noch nicht einmal zurückzuschicken. Hebe sie aber solange auf, bis die Sache geklärt ist. Und: Setze dich mit einer Verbraucherberatungsstelle in Verbindung. Google mal unter dem Stichwort Verbraucherzentrale, such die eine Tel.-Nr. und frage, an wen du dich in deiner Nähe wenden kannst. Wenn eine Mahnung kommt, muss die schriftlich sein. - Wieder zur Verbraucherberatung. Google auch mal unter dem Wort "Feststellungsklage": Im schlimmsten Fall kannst du diese Feststellungsklage einreichen ohne eigene Kosten. Die "Firma" muss dann nachweisen, dass sie zu Recht kassieren will. Das kann sie dann nicht und muss die Kosten der Klage bezahlen. Davor haben die Angst.

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xXVeenomXx 
Fragesteller
 25.09.2013, 14:59
@Nadelwald75

so ich habe vor ein paar tagen einen brief den zu geschickt mit dem widerruf und auch per mail heute habe ich eine mail bekommen das die frisst abgelaufen sei ja das ist mir auch klar aber wen die nette dame die ich hinter her gerannt bin sagt ich sei raus genommen und jetzt doch drinn bin was sol ich machen ich will die zeitschrift nicht

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Nadelwald75  25.09.2013, 15:37
@xXVeenomXx

Hallo Sven oder xXVeenomXx "Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das .... Widerrufsrecht". So ist die Regelung. Das heißt: Es gilt folgende Reihenfolge:

  1. Du schließt das Geschäft mit dem Mädchen ab.

  2. Der Zeitschriftenverlag muss dir eine Bestätigung des Geschäftes zusenden, und darin muss eine Belehrung stehen, dass du das Geschäft widerrufen kannst.

  3. Du hast 14 Tage Zeit, das Geschäft zu widerrufen.

Du musst jetzt prüfen, ob du diese Widerspruchsbelehrung überhaupt erhalten hast. Wenn ja: Was du genauestens beachten musst: Halte dich an die Fristen! Ist sie vorbei, dann hast du tatsächlich Pech gehabt.

Wenn nein: Schreib ihnen das! Wenn du keine findest und die behaupten, sie hätten sie geschickt, verlange eine Kopie davon!

Es gilt nur, was du schriftlich per Post bekommen oder losgeschickt hast. Alles, was mündlich oder per E-Mail gemacht worden ist, kannst du vergessen ! ! ! !

Wende dich - wie ich schon gesagt hatte, an eine Verbraucherberatungsstelle. Da sitzen die Fachleute. Du schaffst das garantiert nicht alleine!

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xXVeenomXx 
Fragesteller
 25.09.2013, 15:48
@Nadelwald75

sie hat mir einen lila zettel an den tag gegeben ich bin aber ein paar minuten hinter her gerannt und sie hat mir gesagt si ehat bei ihrer zentrale angerufen und die werden mich rauß nehmen also war das für mich gegessen und habe den zettel weggeschmissen sch**e ich mach mir echt sorgen ich hoffe nur nicht das die hand greiflich werden wen man nicht zahlen kann aber ich versuche es noch mit der verbraucherzetrale wen das nichts bringt was dann ich möchte die zeitschrift nicht

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Nadelwald75  25.09.2013, 16:21
@xXVeenomXx

Nochmal: Wichtig: Verbraucherzentrale******! Hast du überhaupt irgendetwas Schriftliches von der Stelle? Dann nimm das mit - **alles! Was die geschrieben haben und was du geschrieben hast. Vielleicht druckst du dir deine und meine Überlegungen aus und nimmst sie auch mit.

Wenn alle Termine vorbei sind und du nichts erreichen konntest, auch mit Verbraucherzentrale nicht, dann bleibt dir nur noch übrig, den Vertrag zu kündigen. Du brauchst dazu noch nicht einmal zu wissen, wie lang die Kündigungsfristen sind. Du schreibst einfach:

Hiermit kündige ich den Vertrag Zeitschriftenabbonnement .. (Datum, Nr. , Kundennr. oder was du sonst noch weißt) ..... zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Und das per Post, Einwurfeinschreiben! - Auf keinen Fall per Telefon oder E-Mail!

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xXVeenomXx 
Fragesteller
 25.09.2013, 16:25
@Nadelwald75

ok danke erstmal muss ich mich bedanken werd ich mal versuchen und ich muss sagen das ich euch alle lieb habe das ihr mir hilf ist super ist gibt ja doch noch hilfs bereite menschen ich meld mich dan wider

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Hört sich nicht gerade sehr seriös an? Wenn dort keiner ans Telefon geht, würde ich einfach NICHTS tun. Meist melden die sich nach einer Mahnung nicht mehr.

Nadelwald75  21.09.2013, 01:00

Doch! Schriftlich per Einschreiben widerrufen!

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Schreib einen Brief mit einem Widerruf,du hast das Recht,zu widerrufen und damit sollte für dich die Sache erledigt sein.Sollte was kommen,schicke es sofort zurück.Hast Du Deine Kontodaten angegeben?Das Mädchen könnte zu einer Drückerkolonne gehören,mache dich mal über Google schlau,was das ist.

xXVeenomXx 
Fragesteller
 21.09.2013, 00:49

nein ich habe meine kontodaten nich angegeben

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