Gym Bayern Gruppennoten?
Fall: Schüler bearbeiten in einer 6er Gruppe eine Aufgabe gemeinsam und tragen die Ergebnisse zusammen.
Ein einzelner Schüler soll die Ergebnisse vorstellen. Nur dieser Schüler bekommt eine mündliche Note, die anderen nicht.
Gymnasium in Bayern, 10.Klasse
Ich bin auf der Suche nach Gesetzen, Rechtssprechungen zu dieser Thematik. Gibt es irgendwelche Verordnungen etc hierzu?
Meiner Meinung nach kann die Lehrkraft keine Einzelnote vergeben. Wenn dann nur allen Mitgliedern, da die vergebene Note keine Individualleistung darstellt.
Was meint ihr??
1 Antwort
Das Ist "unsinnig". Völlig. Da würde ich nachforschen - zumindest die Lehrkräfte anderer Disziplinen zu Rate ziehen. Das ist: Kein geht. Zusammenarbeit sollte als Solche auch bewertet werden. Ansnsten.........
Oder?
Sorry, mein Abi ist fast 50 Jahre alt - und bin froh, es geschafft zu haben.
Gesetzestexte? Haben deine Eltern eine "Rechtsschutzversicherung"? Oder Du? Ansonsten bist du rechtlich auf dich gestellt - Finanziell. Lohnt sich dieser Aufwand - wirklich? Die "Zehnte" ist noch lange nicht das Ende. Oder was hängt für dich dich von dieser Zensur für dich ab? Gerichtliche Entscheidungen könnten sich nachteilig dich erteilen. Lohnt sich das ? Wirklich ?
Oder?
In unserem Fall würde es sich lohnen, da die Versetzung davon abhängt und der Schüler im letzten Jahrgang des G8 ist. Beim Sitzenbleiben müssten statt einem Jahr, durch das Abrutschen ins G9 zwei Jahre gemacht werden.
Nun, das würde sich lohnen. Sorry, ich kenne da keine gesetzliche Möglichkeiten. Es mag welche geben - Sache der Rechtsanwälte. Recht ist nicht meine Sache. Suche Rat bei einem Sachverständigen. Mehr kann ich dir nicht raten.
Oder?
Vielen Dank für deine Rückmeldung. Sind dir eventuell Gesetzestexte o.A. Zu dieser Thematik oder Benotung von Gruppenleistungen bekannt?