Gutschein statt Wechselgeld zurück?

3 Antworten

So was habe ich noch nie gehört. Krasse Geschichte.

Aus meiner Sicht ergibt sich die Verpflichtung aus 433 BGB i.V.m. 311 BGB. Die Verpflichtung zur Barzahlung erkenne ich in 14 BBankG (hier mal umgekehrt). Euro ist das einzige gültige Zahlungsmittel in Deutschland. Eine Geldleistung aus einem Schuldverhältnis kann damit nur in Euro beglichen werden, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.

Damit sind wir schon bei der Vereinbarung. Was steht denn in den AGB? Ich würde erwarten, dass eine solche Regelung in den AGB angefochten werden kann. Das bedingt aber den Klageweg.

Zu guter Letzt ist es vermutlich zur Beurteilung relevant, ob der Betreiber Dir den späteren Umtausch in Bargeld anbietet (nicht am Schalter offensichtlich). Dann wäre es zwar sehr unbequem für Dich, aber der Betreiber verweigert nicht die Auszahlung. Evtl. könnten dann Kosten geltend gemacht werden.

Straftrecht zieht hier nicht, da es vermutlich keine Täuschung gab. Irgendwo wird das schon gestanden haben.

Ich würde da nicht mehr parken.


Elbuenomalo 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 13:13

Vielen dank. Wie besprochen melde ich mich wieder, nachdem ich Antwort erhalten habe.

sie werden mir die 15€ auf meinem Konto zurück überweisen. Sie meinten, „es wäre ein Versehen gewesen“, weil der Automat defekt war.

aur jeden Fall vielen Dank🙏🏽

0
Elbuenomalo 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 18:29

Vielen lieben Dank für den Paragraphen. Werde den Fax jetzt schicken und melde mich wieder wenn ich eine Antwort bekommen habe.

Vielen Dank an alle.

0
FrageAntwort346  17.06.2021, 14:24

1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekannt zu machen.

(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.

Was hat das mit dem Parkhaus zu tun? Es geht in 14 BBankG um die Bundesbank.

1
Cwmystwyth  17.06.2021, 17:36
@FrageAntwort346

Cool. Du kannst Gesetzestexte aus dem Internet kopieren! Der Argumentationsteil ist dagegen eher dünn. Leider.

Der Pragraph sagt: Euro Bargeld ist das "einzige uneingeschränkte Zahlungsmittel". Damit ist es auch Standardweg, mit der ich eine Geldleistung immer und ungeachtet möglicher Absprachen erbringen kann. Jede Abweichung davon muss explizit vereinbart sein. Ich zweifle weiter an, ob eine Regelung in den AGB tatsächlich als so eine Vereinbarung wirksam ist.

Und zum Schuldrecht ist Dir nichts eingefallen?

1

Euro Bargeld ist das einzige uneingeschränkte Zahlungsmittel. Damit kann eine Leistungserbringugn nur ein Euro erfolgen.


Elbuenomalo 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 18:46

Danke sehr 🙏🏽 Melde mich wenn antwort da ist

0

sagen sie wenn es so ist in zukunft sie werden parkgebuhren auch mit den gutschein zahlen wenn es dorrrt gultiges zahlungsmittel ist. sie konnen 5 euro gutschein geben fur 5 minuten singen von ihn mit whatsappvideochat. es ist unschämtheit oder? die mussen es nicht so machen.


Elbuenomalo 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 18:47

Ja es ist echt sehr unverschämt, vor allem, weil wir nicht so oft mit dem

Auto in der Stadt sind. Man bindet voll einen Kunden an.

Und die Firma soll eine Tochter Firma sein, der ABG Holding. Als ob die nicht Genug Geld hätten.

0