Grillen auf Balkon?

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In dem Fall kann die Hausverwaltung definieren, was sie unter einem "offenen Feuer" versteht und diese ist wohl der Ansicht, dass jede Flamme ein offenes Feuer darstellt, wenn es ums Grillen geht, ganz unabhängig davon, wie der Grill beschaffen ist.

Grillen mit einem Elektrogrill scheint nicht verboten zu sein, da davon keine Brandgefahr aus geht.

Was aber immer noch dabei entstehen kann, ist Rauch von Angebranntem und Düfte von Gegrillten, die für den betreffenden Genießer im Allgemeinen Wohlgerüche sind, aber für alle vom Mahl Ausgeschlossenen extrem störend sein können, wenn sie z. B. auf dem Balkon oberhalb zu riechen sind oder gar durch offene Fenster in Zimmer eindringen.

Wenn nicht oft gegrillt wird, wäre das aber am Ehesten noch hinzunehmen.