Graffiti Sprayer Informationen?

5 Antworten

sie sketchen und taggen viel. einen kleidungsstil gibt es nicht, da auch leute mit krawatte sowas machen. ins blackbook kommen meist die sachen, die man gern auf die wand klatschen will. leute, die ihr graffiti in galerien ausstellen kriegen wenig respekt in der szene. anfänger oder einfach schlechte writer werden "toy" genannt. es gibt keine alterbeschränkung. ob mädchen oder junge, völlig egal, hauptsache das endergebnis stimmt. und die writer leben in ständiger paranoia.

Konsequenzen des illegalen Sprayens

§ 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. (Strafgesetzbuch= Strafrecht)

Das heißt: Wer eine fremde Wand oder Mauer o.a. ohne eine Genehmigung des Eigentümers besprayt oder bemalt, macht sich strafbar. Der Eigentümer kann dieses zur Anzeige bringen.

§ 823 BGB: Wer vorsätzlich das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (Bürgerliches Gesetzbuch= Zivilrecht)

Das heißt: Wer erwischt wird, hat zwei Probleme:

1. Eine Anzeige des Eigentümers – hier folgt eine strafrechtliche Verurteilung nach § 303 StGB (Strafgesetzbuch) in Form von Geldstrafen, Arbeits- und Beseitigungsauflagen oder bis zu 2 Jahren Haft. (strafrechtliche Konsequenz)

2. Erstattung der Beseitigungskosten (nicht selten im drei bis vierstelligen Bereich). Der Geschädigte kann sich hier ein Recht Haftung bzw. Kostenerstattung über 30 Jahre sichern.(zivilrechtliche Konsequenz)

Was passiert, wenn ich erwischt werde ?

Identitätsfeststellung

§ 163 b StPO ( Strafprozessordnung )
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeivollzugsdienstes die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen.
(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist. Das heißt: Aufnahme der Personalien oder wenn du keinen Ausweis dabei hast, darf dich Polizei auch zur Feststellung mit auf die Dienststelle nehmen. (vorläufige Festnahme)

Vorläufige Festnahme
§ 127 StPO (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen, oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeivollzugsdienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1 StPO.

Das heißt: Mitnahme auf die Polizeidienststelle, Feststellung der Personalien. Liegen Gründe für einen Haftbefehl vor, dann kann die Polizei dich auch für längere Zeit, im Rahmen von Erkennungsdienstlichen Maßnahmen, dort behalten.

IceAgeTree 
Fragesteller
 23.08.2015, 00:59

Vielen Dank, das kann ich alles gut gebrauchen. :D Weißt du auch was darüber wenn man legal sprüht oder wann ist es illegal und wann legal ? wo du doch schon so viel anscheinend weist. :D

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HerrApfel  23.08.2015, 01:03
@IceAgeTree

Entscheidend ist: Hast Du die Erlaubnis, eine Sache zu besprühen oder nicht?

Bis zum 14. Lebensjahr gelten Kinder zwar als strafunmündig, aber bereits ab dem 7. Lebensjahr sind sie zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gelten 30 Jahre gegenüber dem Täter.

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es gibt verschiedene sprayer einmal die ganz normalen sprayer(die wände besprühen), die bomber(verbreiten sich nur durch bombings) und ich würd sagen eine der königsdisziplinen die trainwriter.sie schleichen sie nachts in zugdepots oder ubahn schächte und sprayen dort ihr piece.

dann zu dem legal illegal also man darf legal sprühen an genehmigten wänden meistens wird sie in der szene hall of fame genannt da nur dort die besten pieces bleiben. was schlecht aussieht wird gecrossd (übersprüht). wenn man illegal sprüht und erwischt wird kriegt man meistens eine geldstrafe in höhe von 300€ pro qm glaube ich bin ich mir aber nicht sicher

dann gibt es noch die sprayer gruppen wie zum beispiel ORG-Crew sie ist hauptsächlich in deutschland verbreitet und extrem aufgefallen durch eines der größten bombings weltweit (1.Bild).weltweit bekannt ist OneUp oder 1Up ihre pieces findet man eig überall

so ich kann jetzt nich mehr schreiben falls du mehr wissen möchtest kontaktier mich

dein RAGE

1.Bild - (Referat, Graffiti, sprayer)

HerrApfel hat ja schon was zum Rechtlichen geschrieben. Für Bildmaterial usw. würde ich dir auf jeden Fall mal Moses&Taps (ziemlich lustig ^^) und Banksy (seit neustem mit einer Art "Museum" in London) empfehlen.

Also sprayen muss nicht unbedingt illegal seien, es gibt auch legale Flächen wo das sprayen erlaubt ist . Nun zum Alter und so was, es gibt Kinder die mit 9 schon anfangen zu sprayen und auch welche wie Oz ( der bekannte Hamburger sprayer der letztens gestorben ist ) die mit 60 oder so noch sprayen zu dem kommen sprayer aus verschiedenen Schichten, es gibt Anwälte die Nachts losziehen um Graffiti zu malen aber auch arme die sich ihre Dosen irgendwo klauen. Ich hoffe ich konnte dir nen bischen helfen und viel Glück bei deinem Referat