gez meldet einfach wohnung an?

2 Antworten

Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (bis März 2015: 17,98 Euro) wird gemäß dem § 2 Abs. 1  Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten (Programme, Übertragungstechniken) örtlich konkret zugänglich sind. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Eine Beitragsschuld ergibt sich allein daraus, dass eine beliebige  Möglichkeit des Rundfunkempfangs besteht, was auch ohne das tatsächliche Vorhandensein von Empfangsgeräten (Rundfunk- und Fernsehgeräten) in einer Wohnung der Fall ist. Da jedoch nach § 2 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mehrere Beitragsschuldner (= Wohnungsinhaber / Mieter) als  Gesamtschuldnerhaften, fällt de facto für jede Wohnung unabhängig von der Zahl der Mitbewohner nur  ein von einem der Beitragsschuldner – dessen Auswahl steht im Ermessen der Wohngemeinschaft – zu entrichtender Rundfunkbeitrag an. Der Beitrag deckt auch die privaten Fahrzeuge aller Beitragsschuldner mit ab, nicht jedoch Zweit- und  Nebenwohnungen sowie privat genutzte  Ferienwohnungen. Für vermietete Ferienwohnungen wird der ermäßigte Satz von 5,83 Euro erhoben (bis März 2015: 5,99 Euro). [17]

(Wikipedia)

man kann davon halten, was man möchte....aber darum herum kommt man nicht, sofern man nicht aus irgendwelchen Gründen davon befreit ist.

cruzi 
Fragesteller
 15.10.2018, 19:05

Aber die GEZ meldet meinen Partner auf meine Wohnung an. Jetzt sollen wir für meine Wohnung doppelt zahlen

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Tuedelsen  15.10.2018, 19:25
@cruzi
 als   Gesamtschuldner haften, fällt de facto für jede Wohnung unabhängig von der Zahl der Mitbewohner nur  ein von einem der Beitragsschuldner – dessen Auswahl steht im Ermessen der Wohngemeinschaft – zu entrichtender Rundfunkbeitrag an.

(nochmal aus dem Wikipedia-Artikel)

...das ist, wenn ich es richtig verstehe, nicht zulässig! Dagegen solltest Du (solltet Ihr) Widerspruch einlegen. Wo genau steht hoffentlich irgendwo auf dem Beitragsbescheid.

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PatrickLassan  16.10.2018, 08:42
@Tuedelsen

Das einzige, was man tun muss, ist dem Beitragsservice unter Angabe der Beitragsnummer mitzuteilen, dass für den Haushalt bereits gezahlt wird.

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GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr, und der Beitragsservice meldet auch keine Wohnungen an. Man gleicht aber die Daten mit den Daten der Einwohnermeldeämter an.

Das einzige, was du tun musst, ist dem Beitragsservice unter Angabe deiner Beitragsnummer mitzuteilen, dass für den Haushalt bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird.