Gesundheitstest/-bescheinigung

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Mit dir wird eigentlich gar nichts gemacht. Du musst dich lediglich einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unterziehen. Erkundige dich beim Gesundheitsamt, wo demnächst so eine Belehrung stattfindet. Die Teilnahme wird dir bescheinigt und diese musst du dann dem Arbeitgeber vorlegen. Außerdem reicht dann eine Bescheinigung des Hausarztes, aus der hervorgeht, dass du zur Zeit frei bist von ansteckenden Krankheiten. (so ist die Regelung in NRW -- kann sein, dass es landübliche Unterschiede gibt.)

Naja es wird getestet ob du Keime oder Krankheiten mit dir rumschleppst, die auf´s Essen fliegen können und dem Kunden schaden können.

Gruß!