Geschäftsbrief, 2. Erinnerung an Antwort?

1 Antwort

Sowas macht man individuell.

Um was genau geht es denn? Wofür wird die Antwort des Geschäftspartners benötigt? Vielleicht kann man den Geschäftspartner freundlich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeit sich verzögern wird, da seine Antwort erforderlich für den weiteren Prozess ist.

Wenn es aber z. B. lediglich um eine Einladung an den Geschäftspartner geht und er nicht geantwortet hat, kann man auch nochmal anrufen und freundlich nachfragen, ob er die Einladung erhalten hat und ob man ihn als Gast einplanen darf. Aber in dem Fall mahnt man die fehlende Rückmeldung nicht schriftlich an. Keine Antwort ist dann eher als Absage zu deuten.

Also ohne zu wissen, um was es geht, kann man Dir nicht wirlich weiterhelfen.