Gerage mieten als Aufenthaltsraum?

3 Antworten

Nein, eine Garage soll auch nur als Garage dienen, normalerweise ist noch nicht einmal das häufige "Lager" für Gerümpel erlaubt.

Wenn es keiner Kontrolliert bzw. wenn`s den Vermieter egal ist würd ich sagen wo kein Kläger da kein Richter.

in Deutschland dürfen Garagen nicht zweckentfremded werden, d.h. Garagen dürfen streng genommen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. In der Realität kontrolliert das aber eigentlich niemand.