Geht das?

2 Antworten

Ja, es ist möglich, ein Spiel von zu Hause aus zu programmieren und damit Geld zu verdienen, auch ohne deutschen Pass. Allerdings gibt es einige Dinge, die du beachten solltest.

Zunächst einmal solltest du prüfen, ob du als Selbstständiger oder als Freiberufler tätig bist. Die Unterscheidung ist wichtig, da sich daraus unterschiedliche Pflichten und Rechte ergeben. In der Regel fallen Personen, die als Programmierer tätig sind, unter die Kategorie der Freiberufler. Freiberufler haben in der Regel keine Pflicht, sich beim Jobcenter zu melden, müssen aber trotzdem ihre Einkünfte versteuern und sich selbst krankenversichern.

Wenn du als Freiberufler tätig bist, musst du dich in der Regel auch nicht beim Finanzamt melden, solange du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienst. Sobald du diesen Betrag überschreitest, musst du dich als Kleinunternehmer anmelden und Steuern auf deine Einkünfte zahlen.

Es ist auch möglich, dass du als Selbstständiger tätig bist, wenn du beispielsweise ein Unternehmen gründest, um deine Spiele zu verkaufen. In diesem Fall musst du dich beim Finanzamt und beim Gewerbeamt anmelden und eventuell auch eine Gewerbeanmeldung durchführen.

Wichtig ist, dass du dich bei deiner Tätigkeit an die geltenden Gesetze und Vorschriften hältst und dich bei Bedarf rechtzeitig um die notwendigen Formalitäten kümmerst. Auch wenn du keinen deutschen Pass hast, kann es sein, dass du eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis benötigst, um in Deutschland tätig zu werden. Es empfiehlt sich daher, dich frühzeitig bei den zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls die notwendigen Dokumente zu beschaffen.

Woher ich das weiß:Recherche
Knoox554 
Fragesteller
 31.12.2022, 12:01

Danke sehr hilfreich ich habe eine arbeits Erlaubnis und so weiter kann halt nur nicht in andere Länder weil ich habe keinen pass

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PatrickLassan  31.12.2022, 12:05
Wenn du als Freiberufler tätig bist, musst du dich in der Regel auch nicht beim Finanzamt melden, solange du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienst.

Das ist die alte Grenze für die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz, und sie hat nichts damit zu tun, dass bzw. wann man die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit melden muss.

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Du mußt Deine Tätigkeit beim Ordungsamt bzw. beim Finanzamt anmelden und das Jobcenter natürlich auch informieren, sofern Du ALG 2 / Bürgergeld beziehst.