Gebuchte Ferienwohnung wurde aufeinmal stortniert?
Haben schon am 13.12.23 eine FEWO über eine Griechische Buchungsplattform eine Wohnung für Juli/August gebucht, und 30% anbezahlt, heute bekam ich eine mail das der Besitzer das Haus verkaufen will, und ob die Vermittler vielleicht für mich eine andere Wohnung suchen sollen, oder vielleicht bei den neuen Besitzern dann anfragen, oder ob ich mein Geld zurück bekommen möchte... Aber dürfen die das denn eigentlich ???
2 Antworten
Eigentlich "dürfen" sie es nicht. Auch für Griechen gilt: Verträge sind einzuhalten. Und einen Mietvertrag kann man nicht so einfach stornieren.
Du hättest hier zum Beispiel die Möglichkeit, evtl. Mehrkosten erstattet zu bekommen, wenn eine gleichwertige Unterkunft mehr kostet. Nur ... Das werden sie mit Sicherheit nicht bezahlen, Du müsstest also klagen. :-(
Vergiss es, lass Dir die Anzahlung zurückzahlen und such was Neues.
Ob die das dürfen oder nicht, ist doch belanglos.
Wenn du rausfinden willst, ob sie das dürfen, dann verklage sie doch vor einem griechischen Gericht.
Sie verhalten sich dch anständig und bieten dir alle Möglichkeiten an: Wandlung des Vertrages, Erfüllung des Vertrages durch den neuen Eigentümer oder Rücktritt vom Vertrag. das ist nicht selbstverständlich, dass sie sich so korrekt verhalten.