Gebäude auf fremden Grund und Boden
Hallo alle zusammen, ich habe damals mal sowas gelernt, das der Besitzer eines Grundstücks auch Besitzer des aufstehenden Gebäudes ist. Jetzt hat meine Schwester vor, auf das Grundstück ihres Freundes mit ihm zusammen ein Haus zu errichten. M.E. wird er dann automatisch Eigentümer dieses Gebäudes, da es ja fest verbunden ist mit dem GruBo. Wie ist es denn dann wenn sie sich mal trennen oder (falls sie bis dahin noch heiraten) scheiden lassen? Fällt dieses Gebäude dann in den Zugewinn der Ehegmeinschaft und Sie kann sich den Zugewinn auszahlen lassen? Oder muss sie sich da erst was einklagen oder so? Ich möchte sie halt ggf. vor rechtlichen "Fehlern" warnen.
Viele Grüße und vielen Dank schonmal
3 Antworten
Das hast du so im Prinzip richtig gelernt.
Deine Schwester wäre also extrem schlecht beraten sich an den Baukosten für das Haus ihres Freundes zu beteiligen und womöglich noch das Darlehen für dieses Haus zusammen zu unterschreiben.
Das Einzige was nach einer Trennung übrig bliebe wären die Schulden. Die Darlehensnehmer haften übrigens gesamtschuldnerisch, d.h. im schlimmsten Fall wohnt der Ex in seinem Haus und deine Schwester zahlt die Raten.
Ohne Eintragung in's Grundbuch in Höhe meines finanziellen Anteils würde ich niemals Kosten für eine Immobilie übernehmen. Ich schlage vor deine Schwester kauft ihrem Freund einen Anteil von z.B. 50% des Grundstücks ab und erst dann werden möglichst 2 separate Darlehen im gleichen Verhältnis abgeschlossen.
Außerdem würde ich in einer notariellen Vereinbarung regeln, daß bei einer Trennung innerhalb einer bestimmten Frist entweder einer den Anteil nebst Verpflichtungen des Anderen übernimmt oder das Haus verkauft wird. Das ist wichtig.
wenn man ein haus auf einem fremden grundstück baut gehört das haus dem der das haus bezahlt hat. der besitzer des grundstückes KANN muss aber nicht wird aber wahrscheinlich miete verlangen bei dem fall das dem freund das grundstück gehört eher nicht aber wenn sie sich nicht kennen würden warscheinlich schon
Wenn Du so offensichtlich keine Ahnung hast... warum hältst Du nicht die Finger still?
Zunächst mal muss man, wie immer, sehr fein zwischen "Besitz" und "Eigentum" unterscheiden - aber egal.
Wenn Deine Schwester nun keinen Fehler machen will: auf zum Notar und eine entsprechende Eigentumsregelung treffen - der Notar berät bzgl. der Ausgestaltung. Damit hat sie maximale Sicherheit im Falle von Trennung oder Scheidung und auch bei z.B. Insolvenz des Partners.
Ohne Notar geht es nicht! Immobilienerwerb ist notarpflichtig, jede andere Vereinbarung (ob selbst aufgesetzt oder mit Hilfe eines Anwaltes erstellt) ist nichtig!
Okay, also gebe ich einfach nur den Rat nichts ohne Notar zu machen und sich iwo in den Unterlagen verewigen zu lassen, damit sie nicht im Fall des Falles leer da steht. Danke für die Antwort