Gartenhilfe was beachten?

1 Antwort

Hallo Vanessa,

wenn du ein paar Dinge berücksichtigst, bist du immer auf der sicheren Seite.

Anhand der folgenden Orientierungshilfe kannst du dir einen allgemeinen Überblick im Bezug auf Haus- und Gartenhilfen verschaffen.

Die genannten Links führen dich direkt zu den relevanten Informationen.

Viel Erfolg!

Im Zusammenhang mit privaten Gelegenheitsarbeiten stehen für die meisten privaten Arbeitgeber in der Regel mögliche Strafen wegen Schwarzarbeit im Vordergrund.

Dabei stellt sich noch eine ganz andere Frage!

Was passiert bei einem Unfall ohne Versicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallkasse kommt im Falle eines Unfalls nur dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer angemeldet und somit versichert ist.

Ist die Haushaltshilfe jedoch nicht versichert und passiert ihr während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte ein Unfall, muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen und ggf. Schmerzensgeld zahlen. Die private Unfallversicherung des Arbeitgebers kommt in diesen Fällen nicht für entstehende Kosten auf.

Über die Unfallversicherung sind Haushaltshilfen gegen die finanziellen Folgen bei Unfällen während ihrer Beschäftigung versichert. Die Leistungen umfassen unter anderem:

  • Heilbehandlungsmaßnahmen
  • medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle Arbeitgeber (auch private) Pflicht. Damit bist du vor Ansprüchen deiner Haus- und Garten-Hilfe bei einem Arbeits- oder Wegeunfall geschützt.

Entweder geringer Verdienst oder kurzfristige Beschäftigung

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen und unterteilen sich in zwei Arten:

  • 450-Euro-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Er arbeitet meist regelmäßig – auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Einsätze kommt es nicht an.
  • Kurzfristige Minijobs heißen auch kurzfristige Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet. Er arbeitet hier nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich – die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.

Das Jahr hat 52 Wochen. Das heiß: Selbst wenn dein "Gärtner" jede Woche für einen Tag käme, hättest du noch einen Spielraum von 18 Tagen für zusätzliche Aufgaben.

Erfolgt der Einsatz nur alle 14 Tage (26 Wochen) hättest du sogar 44 Tage im Jahr.

Mein Tipp: Die Option "Kurzfristiger Minijob" passt optimal zu deiner Job-Beschreibung.

Schnell erledigt - Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe als Minijob ist besonders einfach. Privathaushalte melden diese mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Das ist ein einseitiges Formular, das der Arbeitgeber im Privathaushalt ausfüllt. Auch alle Änderungen und die Abmeldung des Minijobbers erfolgen mit dem Haushaltsscheck. Alles Weitere erledigt die Minijob-Zentrale.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/06_anmeldung_und_beitragsverfahren/node.html

Ganz bequem: Online oder telefonisch anmelden

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_infos_fuer_arbeitgeber/02_so_einfach_melde_ich_meine_hh_an/node.html

Mein Tipp: Die telefonische Anmeldung bietet zusätzlich die Möglichkeit nachzufragen, was eventuell nicht ganz klar ist.

So gehören Gartenarbeiten zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen und können steuerlich geltend gemacht werden!

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/03_unterscheidung_450_kurzfristig/node.html;jsessionid=032EC8495B5FB7226FB29720EB408191

Noch Fragen? - Einfach fragen!