Führerschein Antrag (evtl. Strafverfahren)?
Hallo zusammen,
Person X, bekam mit 19 eine Anzeige, wegen geringfügigem Ladendiebstahl (unter 10€). Person X möchte 2 Jahre später ihren Führerschein machen.
Innerhalb dieser 2 Jahre erhielt die Person keine Post von der Polizei. Lediglich vom Jugendamt. Das Jugendamt sagte, dass der Fall mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, allerdings kam nie ein Schreiben der Polizei.
Sollte Person X beim Antrag des Führerscheins ein Kreuzchen bei "Ja" oder "Nein" setzten, bezüglich der Frage, ob ein Strafverfahren besteht? Und könnte dies zu einem Hindernis werden, um den Führerschein zu machen?
Danke im voraus
2 Antworten
Die Anzeige wurde wahrscheinlich nie bearbeitet. Wenn ein Verfahren überhaupt eröffnet wurde, hättest du Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und auch von denen die Nachricht über die Einstellung.
Also kreuze Nein an und besser Dich ;-)
Viel erfolg beim Führerschein
Perrson X sollte sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen, ob Hinderungsgründe für den Erwerb der Fahrerlaubnis vorliegen.