Fristlose Kündigung?

1 Antwort

Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung steht, dann ist diese erstmal zulässig und ohne konkreten belegbaren Vorfall, hat der Vermieter auch keine Handhabe und eine Kündigung läuft ins Leere.

Wichtig wäre das Schloss bzw. den Schließzylinder auszuwechseln, damit der Vermieter nicht ggf. irgendwann unangemeldet in der Wohnung steht.

Eine Räumungsklage dürfte unter den gegebenen Umständen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung