Freundin wird von fremder Person gestalkt - Hilfe!
Hallo,
eine gute Freundin von mir (29 Jahre) wird von einem fremden Mann ungefähr im gleichen Alter gestalkt. Er lauert ihr an verschiedenen Stellen auf, kennt ihre Arbeitsorte, die Adresse, Handynummer, Namen, und das, obwohl sie ihm nichts gesagt hat. Anscheinend bildet er sich eine Liebesbeziehung mit ihr ein, obwohl sie glücklich vergeben ist. Er hat ihr heute auch einen Liebesbrief gegeben, in dem lauter abstruse Begriffe waren, die keiner verstanden hat - nach Googeln von diversen Worten konnte man daraus deuten, dass er sie sexuell anziehend findet und er sie als seine "Mohnblume" bezeichnet. Außerdem nimmt er sicherlich irgendwelche Drogen und er hat meine Freundin vor 2 Tagen auch umarmt, weil er sie "vermisst" hat. Natürlich möchte sie keinerlei Körperkontakt zu diesem Psycho haben, weil sie zum einen totale Angst vor ihm hat und ihn zum anderen auch nicht kennt.
Habt ihr Ideen, Tipps und Ratschläge, wie man den loswird?
3 Antworten
Es gibt professionelle Hilfe dafür, Beratungsstellen die einem erläutern können wie man sich zu verhalten hat, zudem sollte sie eine Unterlassungsverfügung erwirken und ihn anzeigen, Stalking ist jetzt nämlich ein Straftatbestand.
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1.seine räumliche Nähe aufsucht, 2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3.unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4.ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder 5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=238
Ganz wichtig ist es, nicht auf den Täter zu reagieren, nicht mit ihm Reden, weil bei jeder Reaktion erweckt das neue Energie in ihm und er wird sich motiviert sehen weite zu machen.
Wenn der Täter einsieht, dass er sie nicht bekommen kann, dann könnte es sein, dass sie attackiert, damit ist nicht zu scherzen, also sollte der erste Weg zur Polizei gehen.
eine bekannte war schon mal in einer ähnlichen situation und da hat es erst aufgehört nachdem sie sich an die polizei gewendet hat. das würde ich deiner freundin auch raten. schnellstmöglich zur polizei, was anderes hilft nicht und sie kann auch nicht wissen wie sich die situation weiter entwickeln wird.
Auf auf zur Polizei!!!