Freizeichnungsklauseln?

2 Antworten

musst du nicht. Aber du kannst damit dein Angebot einschränken oder befristen. Wenn du zb 100 Fahrräder relativ günstig anzubieten hast. Dann sind sie ausverkauft, und du bietest später eine weitere Serie dieser Räder an, aber zu einem höheren Preis, dann könnte der Käufer auf dem alten Preis bestehen. Daher schränkst du halt deine Angebote ein.

In gutem Juristendeutsch:

"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat (§ 145 BGB@). Schließt der Antragende die Gebundenheit nicht aus, bleibt er nach Zugang des Antrags beim Erklärungsempfänger an den Antrag gebunden bis der Antrag nach

§ 146 BGB@ erlischt (zeitliche Bindung nach Zugang des Antrags). Der Anbieter kann die zeitliche Bindung des Antrags nach Zugang beim Erklärungsempfänger durch eine Freizeichnungsklausel einschränken oder ausschließen."

(zit.http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=5&art=6&find=Vertrag_Freizeichnungsklausel__Vertragsangebot

woooolke 
Fragesteller
 02.04.2018, 18:29

Vielen Dank für die schnelle Antwort !

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Wenn ein Kunde z.B. Den Artikel z.B. Lampe 1A3 das vom Verkäufer im Angebot ist, ohne Freizeichnungsklausel steht,der Kunde aber diesen Artikel bestellt und z.B. Der Vorrat dieses Artikels schon aufgebraucht ist, ist der Verkäufer rechtlich an sein Angebot gebunden, da er keine freizeichnungsklausel benutzt hat und muss somit sein Angebot erfüllen und der Kunde kann rechtlich vorgehen, wenn er dies nicht tut. Das alles kann er sich aber mit der Freizeichnungsklausel sparen, denn dann ist sein Angebot nicht rechtlich bindend