Frage zum Krankengeld AOK?

2 Antworten

Du musst es gar nicht beantragen. Grundsätzlich bist Du verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) binnen einer Woche an die Kasse zu senden. Auf dem Versichertenexemplar der AU steht dazu ein großer Warnhinweis. Wenn Die AOK die AU-Bescheinigungen bekommt, leitet sie Ermittlungen zum Krankengekd von alleine ein, wenn das Ende der Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber) oder das Ende der Leistungsfortgewährung (ALG 1) erreicht wird. Die Übersendung der AU gilt als Antrag auf Krankengeld.

Ruf die AOK an und die beraten dich sehr gut.
Oder frage deinen Arzt. Wenn du sechs Wochen krank bist, solltest du es ab der siebten machen.


MrDill 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 09:56

Ok