Kenn mich nicht aus mit Hunden. Hab ne Katze. Unterstelle deshalb immer boshafte Absicht. Bin sicher, dass das Vieh mich töten will (Spass).

Ne im Ernst, glaub kaum, dass das einen tieferen Sinn hat. Das ist mit Sicherheit nur Gewohnheit. Ansonsten: Viel Glück... ;)

...zur Antwort

Bis 30 hatte ich das auch. Konnte fressen was ich wollte und das hat nix ausgemacht. Waren damals um die 65 kg, Und irgendwann danach (bin fast 40) wog ich plötzlich 98 kg. Ich hab inzwischen wieder stabil 90, aber das war harte Arbeit. Hab echte Zweifel an genetischer Disposition.

...zur Antwort

Wenn Du so schwer belastet wirst, dass Du bereits in Behandlung bist, hilft Dir das Internet leider nicht. Du brauchst professionell Hilfe von Leuten die sich auskennen. Im Internet wirst DU nur verwirrt. Vertraue deinen Ärzten!

...zur Antwort

Natürlich... ich mag den Geruch von Maiglöckchen, Annis und fermentierten Schimmelpilzen am Morgen besonders gern. Aber vielleicht magst Du das nicht?

Probier es doch einfach mal in der Drogerie deine Vertrauens aus und schnüffel an die selber... Vielleicht kommt Dir da die Eingebung?

...zur Antwort

Ja... Wenn ein Berliner den Wagen gefahren hat... Dann ist er Schrott. Kauf dir bitte ein neues Auto.

...zur Antwort

Wenn die Blase schon offen ist? Nix mehr machen. GGf. die Haut entfernen, weil die irgendwanns stört. Die Blasenpflaster kannst Du dir sparen, weil die nur helfen (sollen) wenn die Blase noch zu ist.

Zukunft: Enge Schuhe vermeiden und Reibung auf empfindlichen Stellen vermeiden. Die Blasen entstehen durch direkte Reibung auf der Haut. Falls das beim Wandern / Sport passiert ist, ggf. Haut abtapen, wenn das geht und mehrere Socken benutzen, damit die Reibung nicht auf der Haut sondern zwischen den Socken passiert. Es gibt auch Socken mit mehreren Stoffschichten. Auf passendes Schuhwerk achten.

...zur Antwort

Du musst es gar nicht beantragen. Grundsätzlich bist Du verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) binnen einer Woche an die Kasse zu senden. Auf dem Versichertenexemplar der AU steht dazu ein großer Warnhinweis. Wenn Die AOK die AU-Bescheinigungen bekommt, leitet sie Ermittlungen zum Krankengekd von alleine ein, wenn das Ende der Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber) oder das Ende der Leistungsfortgewährung (ALG 1) erreicht wird. Die Übersendung der AU gilt als Antrag auf Krankengeld.

...zur Antwort

Also wenn du eine AU bis 29.05. hast und am 26.06. zum Arzt gehst, hast DU eine Lücke vom 30.05. - 25.06. und bekommst für den Zeitraum kein Krankengeld. Danach besteht der Anspruch grundsätzlich weiter.

Du musst am Nächsten Werktag zum Arzt. 2020 fällt der 29.05. auf einen Freitag. Der Montag (01.06.) ist Pfingsten und damit ein gesetzlicher Feiertag, kein Werktag. Du kannst soweit spätestens am 02.06. zum Arzt, damit die AU lückenlos bleibt.

...zur Antwort

Eigentlich brauchst Du diesen Post nur deiner Mutter zu zeigen. Niemand reisst Dir den Kopf ab. Hier geht es erstmal nur um Dich. Es ist Aufgabe deiner Eltern, Dich zu schützen und notfalls Massnahmen zu ergreifen.

...zur Antwort

Das was du da hast ist relativ komplex.

Und auch deine Frage ist etwas durcheinander. Ich drösel das mal auf...

Verstehe das so, im Bescheid (erster Brief) festgestellt wurde, dass der Höchstbezug am 13.10.2019 endet, weil 2 Vorerkrankungen 25.01.2016 bis 07.03.2016 und 06.04.2017 bis 15.09.2017 anzurechnen waren.

Der Höchstbezug ist der Zeitraum, für den Du im aktuellen AU Fall Anspruch auf KG hast. Das sind längsten 78 Wochen.

Du hast Widerspruch eingelegt... Normalerweise willst Du länger KG haben und hast vermutlich gegen diese Anrechnung WS eingelegt.

Jetzt hat die Kasse mitgeteilt, dass sich der Höchstbezug auf den 25.11.2019 verlängert wurde. Grund ist hier, dass die Vorkrankung 25.01.2016 - 07.03.2016 (43 Tage) nicht mehr angerechnet wird. Dies passierte hier, weil diese Erkrankung nicht innerhalb der aktuellen Blockfrist liegt. Da wird der Bescheid aufgeboben und neu entschieden.

Dagegen hast Du wieder WS eingelegt.

Die Kasse hat dir deshalb den Lauf aller Blockfristen seit dem 27.12.2010 mitgeteilt, um dir zu zeigen, dass die noch verbliebene, angerechnete Erkrankung vom 06.04.2017 bis 15.09.2017 innerhalb der aktuellen Blockfrist liegt, die vom 27.12.2016 bis 26.12.2019 läuft.

Die Blockfrist ist der Dreijahreszeitraum in den du einmal Krankengeld für längstens 78 Wochen ausschöpfen kannst. In einer neuen Blockfrist hast Du einen neuen Anspruch, nach ausschöpfen des Höchstanspruchs muss jedoch mindestens sechs Monate (nicht zusammenhängende) Arbeitsfähigkeit bestanden haben.

Die Blockfrist beginnt mit der erstmaligen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Ersterkrankung) und wird in nahtlosen 3-Jahresfristen angegeben. Deshalb auch diese Form: 27.12.2010 bis 26.12.2013, 27.12.2013 bis 26.12.2016 und die aktuelle Blockfrist 27.12.2016 bis 26.12.2019.

Fragen:

Kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen?

Nein. Dafür hast Du ja den Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren endet mit dem Widerspruchsbescheid und dagegen kannst Du Klage erheben. Ansonsten wäre ja die Überprüfung der Überprüfung der Überprüfung... möglich. Wobei sich der überprüfte selbst überprüft. Merkste was?

Habt Ihr noch eine Info für mich.

Nein, aber schreib mir mal, was der VDK empfiehlt, was Du tun sollst. Interessiert mich wirklich.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.