Frage an einen Steuerberater/Experten?

1 Antwort

Ich denke auch, dass der chinesische Händler die an ihn gezahlte Mehrwertsteuer nicht an das deutsche Finanzamt abführt. Er ist diesem auch nicht steuerpflichtig. Ich denke, Du hast mit der bezahlten Mehrwertsteuer lediglich einen so verdeckten Aufpreis gezahlt.

Sicherheitshalber würde ich an Deiner Stelle den eigenen Steuerberater fragen.

Simon1Schulz 
Fragesteller
 19.10.2023, 21:20

Das denke ich auch. Aber mein Steuerberater meint wenn das Finanzamt „blöd kommen will“ könne sie sagen dass ich das Geld zurückzahlen muss da es ihnen fehlt und es mein Händler ist. Stimmt das?

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Nordlicht979  19.10.2023, 21:25
@Simon1Schulz

Diese Erklärung halte ich für falsch. Ich bin sogar der Meinung, dass Du die MWST an den Händler nicht zahlen musst und solltest. Ich befürchte, dass Du Dir einen besseren Steuerberater suchen solltest.

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Nordlicht979  19.10.2023, 21:30
@Nordlicht979

Nachtrag: Ich las eben folgendes - womit ich meine o.g. Meinung zurücknehme:

aus dem Link: Merkblatt: Import von Waren aus Drittländern - Handelskammer Hamburg (ihk.de)

Einfuhrumsatzsteuer

Hierbei handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Mehrwertsteuer mit einem Regelsatz von derzeit 19 Prozent (ermäßigter Satz 7 Prozent). Für vorsteuerabzugsberechtigte Importunternehmen stellt diese Abgabe letztlich keinen Kostenfaktor dar, da gezahlte Einfuhrumsatzsteuern in voller Höhe als Vorsteuern abgesetzt werden können.

Ein guter Steuerberater könnte die Begründung dafür liefern.

Und möglicherweise muss der chin. Händler beim Zoll / bei der Einfuhr diese MWST bezahlen, sonst darf er nicht einführen..

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Simon1Schulz 
Fragesteller
 19.10.2023, 21:36
@Nordlicht979

Den Import bezahlt der Händler. Den muss ich nicht bezahlen. Dieser wird vom Händler übernommen und mit einem Satz auf der Rechnung „this invoice includes all import cost“ vermerkt. Es geht um die Mehrwertsteuer. Nicht die Einfuhrsteuer. Denn auf der Rechnung steht eine extra Position „includes 19% vat“. Also 19% Mehrwertsteuer im Produktpreis enthalten. Diese 19% ziehe ich als Vorsteuer auch ab. Jetzt habe ich die Befürchtung wenn zb. Das Finanzamt von mir 2.000 Umsatzsteuer meiner Verkäufe bekommt, ich aber zb. 500€ von der Rechnung abziehe (weil MwSt berechnet wurde) und diesem dem Finanzamt fehlen, das sie sagen das ich dafür aufkommen muss. Dann müsste ich von den letzten Jahren etliche tausende Euro nachzahlen die mein Händler berechnet aber nicht gezahlt hat. Da sie ja dem Finanzamt fehlen.

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Nordlicht979  19.10.2023, 21:37
@Simon1Schulz

Da ist ein guter Steuerberater, der sich mit Import aus Drittländern auskennt, wichtig. (Dieser bin ich leider nicht) Und wenn Du nur eine einmalige Beratung in Anspruch nimmst bei einem echten Experten - wäre mir das fundierte Wissen etwas wert.

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