Fraage zum Umtauschrecht
Guten Morgen,
ich habe mir etwas gekauft und nun möchte ich es umtauschen. Ich habe 8 Tage Umtausch Recht. Muss ich die Feiertage (25.12 und 26.12) mitzählen oder hab ich dann noch ein paar Tage "mehr" Zeit?
Ich hoffe jemand weiß Bescheid.
Liebe Grüße,
ColetteCarr
10 Antworten
Da Umtauschrecht etwas mit Kulanz zu tun hat kann das variabel gehalten werden. Ein RECHT auf Umtausch bei Nichtgefallen ist in dem Sinne nämlich kein Recht, sondern goodwill des Verkäufers.
Normal ist der Tag auf dem Kassenzettel plus 8 Tage drauf der Zeitrahmen. Aber jeder weiss, dass es nach Weihnachten viel Umtauschgeschäfte gibt, da kann das schon mal lockerer gehandhabt werden. Aber es sollte noch dieses Jahr passieren, wegen des Jahresabschlusses.
Am besten ist es, wenn du im Geschäft anrufst und selbst nachfragst. Und lass dir den Namen des Mitarbeiters geben mit dem du gesprochen hast.
Viel Erfolg! Das wird schon! Am besten etwas teureres Kaufen, dann tauschen die Händler gerne um ;-) Geld zurück Recht hast du übrigens nicht!
Nein, wenn da 8 Werktage steht, dann nicht da an Feiertagen die Geschäfte geschlossen sind zählen diese Tage nicht als Werktage. Also wenn 8 WERKTAGE auf deinem Beleg steht, dann nicht.
Wenn dein Umtauschrecht 8 Werktage betrifft, dann musst du sie nicht mitzählen. Bei 8 Tagen musst du die Feiertage sowie Sonntag mitzählen.
das ist generell von laden zu laden unterschiedlich, hat aber was mit der kulanz zu tun. Es steht vielleicht auf dem Kassenbon; Wenn nicht, frage mal die Kassierer.
Ich glaub wohl eher nicht du hättest es da ja auch gar nicht umtauschen können weil die Läden ja zu hatten
Okay, danke an alle! Ich werde nachher in die Stadt fahren und es probieren. Danke! :-)