Flug nach Rumänien mit 16?

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Reisevollmacht für Minderjährige

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung empfohlen.

Für Minderjährige unter 18 Jahren, die die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und rumänisch) besitzen und alleine bzw. in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist für die Ausreise aus Rumänien eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten vorgeschrieben. Reist ein solcher Minderjähriger mit nur einer sorgeberechtigten Person, ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

Die Clubjuristen des ADAC haben Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):

Einverständniserklärung - ohne Eltern

Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater)

Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil Mutter)

Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Quelle

Der Flug selbst ist kein Problem, er muss nur von deinen Eltern gebucht werden. Weitere Informationen bietet das Auswärtige Amt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944