Finderlohn Möbelhaus?
Wenn ich ein Handy im Möbelhaus finde und es bei einem Mitarbeiter abgebe, habe ich dann Anspruch auf Finderlohn?
3 Antworten
Ja, grundsätzlich hast du Anspruch auf Finderlohn, wenn du ein verlorenes Objekt findest und es dem Eigentümer oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter übergibst. Das gilt auch für Gegenstände, die du in einem Möbelhaus findest. Gemäß § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Finder Anspruch auf eine Belohnung, die üblicherweise etwa 5-10% des Wertes des gefundenen Gegenstandes beträgt.
Wenn du das Handy also einem Mitarbeiter im Möbelhaus abgibst, könntest du unter normalen Umständen einen Finderlohn beanspruchen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Modalitäten und Bedingungen für den Finderlohn möglicherweise von den internen Richtlinien des Möbelhauses abhängen könnten.
Es ist effizienter.
Gibt es denn irgendetwas an der Ausgabe auszusetzen? Theoretisch besteht kein Anspruch auf Finderlohn, darauf wurde aber auch im Text hingewiesen. Wie gesagt... Unter Umständen.
Falls es doch etwas daran auszusetzen gibt, kannst du mir ja den genauen Fehler nennen. Vielleicht war die Formulierung nicht präzise genug.
Der letzte Absatz ist falsch. Es hat nichts mit den internen Richtlinien des Moebelhauses zu tun.
Chat GTP schwafelt nur rum und liefert keine eindeutige Antwort. Das ist das grundsaetzliche Problem bei Chat GTP.
Ich kann die falsche Antwort zwar nicht mehr löschen, aber dennoch danke ich dir.
Wer eine Sache in einem bewohnten Privathaus oder in einem öffentlichen Gebäude findet, muss diese dem jeweiligen Besitzer (Hausherrn, Mieter, der Aufsicht) abgeben und hat keinen Anspruch auf einen Finderlohn.
Wahrscheinlich nein, weil Du es nicht in der Öffentlichkeit gefunden hast sondern auf einem fremden Grundstück.
Und wieder mal irrt Chat GPT. Aber das ist ja nun wirklich nicht ungewoehnlich.