Fernseher Bild verschwimmt?

1 Antwort

Sofern Dein Schaden eindeutig als Garantiefall eingestuft wird, bekommst Du - mit aller Wahrscheinlichkeit - ein Austausch-Gerät. Ob dieses ein Neu-Gerät oder ein Refurbished-Gerät sein wird, entscheidet vermutlich der Service-Dienstleister, der Dir vom Verkäufer empfohlen wird. Versuche, das Best-Mögliche für Dich heraus zu handeln!

Bei GRUNDIG besteht ja nun das Problem, dass es die Firma seit 30Jahren schon nicht mehr gibt. Meines Wissens hat irgend ein Türkischer Hersteller die Namensrechte erworben, und verkauft nun seine Geräte unter dem Namen GRUNDIG - das ist gesetzlich OK! Vermutlich lässt auch der Türke seine Geräte irgendwo in China schrauben, so dass Du letztendlich wieder nur einen GRUNDIG-TV aus China bekommen wirst. Welches TV-Gerät kommt denn heutzutage nicht aus China...?

Letztendlich kann es Dir egal sein, so lange das ausgewechselte Gerät wieder funktioniert und optisch keine Macken aufweist. Lass' Dir unbedingt die neue Garantiezeit schwarz-auf-weiß geben!

Ich denke, DAS wird auf Dich zukommen!


MarcelK2905 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 14:40

Vielen Dank für die Antwort, laut Garantiebestimmung würde die Versicherung nur nicht greifen wenn ein Eigen- oder Fremdverschulden festgestellt wird. Ist es denn Legal zum Austausch redurbished Geräte anzubieten? Sollte nicht eigentlich wie bei einer Autoversicherung entweder Reparatur oder Auszahlung abzüglich Restwert/Prüfkosten abgedeckt sein?

dsteinigfn  06.07.2025, 14:52
@MarcelK2905

Das liegt an Deinem Verhandlungs-Geschick. Ein Reparatur-Angebot kannst Du vertraglich nicht generell abschlagen! Und bei einer Reparatur hättest Du schlußendlich auch nur Deinen 4,5-Jahre alten refurbished GRUNDIG-Fernseher!