ferienjob und nebenjob gleichzeitig?

1 Antwort

Als kurzfristige Beschäftigung kannst du z.B. als Ferienjob bis max. 3 Monate oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr diese Tätigkeit parallel zu deiner geringfügigen Beschäftigung ausüben, und zwar in unbegrenzter Höhe:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: als Single wird dir in Lohnst.klasse 1 erst ab ca. 1125€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten, welche dir dann im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung evtl. rückerstattet wird falls keine weiteren Einkommen vorhanden sind ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung