Fendt 939

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mindestgeschwindigkeit 60 km/h ist vorgeschrieben

pflvb  13.06.2012, 15:48

Korrektur/Ergänzung:

Mindesthöchstgeschwindigkeit 60 km/h ist vorgeschrieben. Wenn also durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt (Zulassung gucken), ganz klar ja.

0

das Fahrzeug muss eine Bauartbedingte höchstgeschwindigkeit von mindestens 61 km/h vorweisen.

Zu finden in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Punkt T (dritte seite ganz rechts oben)

Der Fährt ca. 63 Km/h

und ab 61Km/h darf man auf der autobahn fahren