Fahraddieb per Wildkamera ||Eigentor durch Rechtslage ?
Hallo
Ich wohne zur Miete und habe eine Wildkamera die durch das Kellerfenster meines mit gemieteten Kellerraums den Fahrradständer vor dem Haus einsehen kann aufgrund nun habe das was phonetisch wie das klingt was ein Schäfer mag Alltäglich hat. Nur dilemma da...
Ich weiß das Datenzugriff mit Datum uns Zeit gesichert bleibt daher lasse es trotz Neugier ungesehen, wollte der Polizei die Auswertung, eine Anzeige des Dieb und falls Unterlagen finde auch Fotos vom Fahrrad überlassen....
Ist das rechtlich gesehen ein Eigentor?
KRONZEUGE IM FALL FAHRRAD FUTSCH ODER BLOß FAHRRADVOYEUR DER ZUGEBEN MUSS UM BEWEISEN ZU KÖNNEN?
Verdammt
Wortsalat =Deutsch
Mein Fahrrad wurde geklaut, es war am FahrradStänder festgeschlossen.
Es ist das zweite Rad.
Kamera vor einer Ewigkeit unten in meinem Kellerraum eingehängt ...die lag eh nur rum.
Tatsächlich hat man wieder mein Fahrrad geklaut.
Wenn ich nun die Bilder einer verdeckten Kamera auf einem Mietgrundstück anschaue wird ein Dieb zu sehen sein und zig fremde die ohne wissen ebenso beim vor Vorgehen fotografiert werden. Eben andere Mieter.
Dilemma.
Bleibt mein Verstoß hier willkürlich fremde zu fotografieren wenn ausschließlich die Polizei die Bilder zur Ansicht bekommt?
1 Antwort
falls du Fahrrad unverschlossen stehen lässt nur um einen eventuellen Dieb zu stellen kann es durchaus sein dass dies als Falle betrachtet wird. Eventuell würde Diebstahlversicherung nichts zahlen und der aufgezeichnete Täter deshalb nicht verfolgt werden
Wenn du das als Antwort erneut einstellst kann ich das Auszeichnen ^^
das was phonetisch wie das klingt was ein Schäfer mag Alltäglich hat. Nur dilemma da...
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nun den Satz streichen wir mal :-o
Klar kann man das streichen aber ich bin froh das irgendeine Synapse als Filter die Nettigkette bewahrt hat denn die Kamera habe beim Aufräumen vom Keller ohne Erwartung aufgestellt damit die aus dem Regal raus kommt und damit tatsächlich den Diebstahl meines Fahrrads abzupassen -'Top!
Dann recherchiert ob das überhaupt rechtlich gestattet ist. Flop.
Fahrrad weg. Kamera fragwürdig rechtswidrig.
Das einzige nette was ich noch dazu schreiben konnte ohne **** zu brauchen war. ..
Dilemma
Immerhin wurd ich beklaut und habe eine Kamera die seit Monaten fleißig den Fahrradständer bei Bewegung fotografiert.
Großes Eigentor
sagen wir mal so. Einfach den Fall der Polizei schildern, das aber ohne Wildkanera.
Wenn sie sagen dass solche Aufnahmen nicht gewertet werden oder sogar verboten sind dann die von der Kamera löschen und gut ist.
Wenn sie aber Interesse haben den Dieb zu finden denke ich nicht dass du eine Anzeige ect bekommen würdest