Erbschaft und Lebensversicherung?

3 Antworten

Von Experte sassenach4u bestätigt

In dem Versicherungsschein ist zumindest eine Person (oder Verein, GmbH, etc.) als bezugsberechtigt benannt worden. Diese erhält die Auszahlungssumme.

Ich habe vor einiger Zeit eine Lebensversicherung abgeschlossen...

dann hast du ja bestimmt eine bezugsberechtigte Person im Todesfall eintragen lassen!?

Falls ja, dann zählt die Auszahlung deiner LV-Summe nicht zum Erbe!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Die Lebensversicherung fällt nicht ins Erbe. Derjenige der in der LV genannt ist bekommt die Auszahlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung