Er darf jeden Arbeitsplatzwechsel nur mit Zustimmung der Bewährungshilfe vornehmen: Nimmt man einen Arbeitsplatzwechsel vor wenn man gekündigt wird?

2 Antworten

Er muss sich unverzüglich bei seinem Bewährungshelfer melden, sobald er von der Kündigungsabsicht erfahren hat.

Quasi. Das wird die Bewährungshilfe aber nicht sonderlich freuen. Gerade, wenn Arbeit eine Auflage ist.