endgültiges zeugnis fachhochschulreife

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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW schreibt dazu:

Für ein Fachhochschulstudium in Nordrhein-Westfalen werden lediglich das Abgangszeugnis und die Bescheinigung des Praktikumsbetriebes (s. Anlage 2) benötigt, für ein Studium in einem anderen Bundesland in der Regel eine Gesamtbescheinigung, die bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt wird.

Die Links zu den jeweiligen Bezirksregierungen findest Du in folgendem pdf-Dokument:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Merkblaetter/Merkblatt_zum_Erwerb_der_Fachhochschulreife.pdf