Elternunterhalt – Wie auf Verweigerung vorbereiten?

2 Antworten

Diese neue Regelung wird sich garantiert nicht zu deinen ungunsten ändern, Sie wurde glaube ich was selten ist mit dem Einverständnis aller Parteien beschlossen. Manche wollten höchstens noch höhere Entlastungen.

Machen kannst du wenig außer dein Einkommen beeinflussen also weniger arbeiten wenn du die Grenze zu knacken drohst oder z.B. Mieteinnamen auf den Partner (falls vorhanden) übertragen. Es wird übrigens erstmal ohne Prüfung davon ausgegangen das du die 100000€ Brutto nicht überschreitest. Außer es besteht Verdacht das du mehr hast, wenn du z.B. Thomas Gottschalk heisst oder dich jemand anschwärzt. Eine Meldepflicht deiner Einkünfte ohne Aufforderung besteht im übrigen nicht.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892

Sie haben mich nie unterstützt und haben mich alleine gelassen.

Heißt was ..... sie haben Dich misshandelt, sexuell mussbraucht

Fakt ist ....

bevor es zum Ausschluss der Unterhaltspflicht wegen grober Unbilligkeit muss wirklich viel vorgefallen sein .....

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/unbilligen-elternunterhalt-verwirkung-vermeiden/11/