Einreiseformular von Deutschland nach Frankreich?

2 Antworten

Aktuell besteht für Personen ab sechs Jahren eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3-G-Regel). Achte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halte dich an Weisungen der französischen Behörden.

Du brauchst noch Baguette, Camembert und Rotwein, um die Zollbeamten zu schmieren.