Einlagerungs möbelstück verschwunden?

2 Antworten

Es wurde ja (hoffentlich) eine Liste mit den eingelagerten Möbeln angefertigt und ein Vertrag gemacht über die Einlagerung.

Also fordert den Möbelhändler für Bürobedarf auf euch euer Eigentum auszuhändigen und zwar pronto.

Und im Vertrag gibt es dann ja mit Sicherheit auch eine Klausel wie bei Verlust oder Beschädigung verfahren wird.

Wenn der Schreibtisch weg ist, wirst du ihn wohl nicht wieder bekommen können.

Du schreibst:

Wir hatten bei einem Bürobedarf händler unseren Schreibtisch eingelagert, welcher dann dort ausgestellt wurde.

Wurde der Schreibtisch nun eingelagert oder ausgestellt. Das ist ein Unterschied!

Wurde über die Einlagerung eine Stückliste angefertigt. Also kann nachgewiesen werden, dass der Schreibtisch vorhanden war?

In diesem Fall haftet der Bürobedarf-Händler für Beschädigung oder Verlust.

Ihr müsst dem Händler eine angemessene Frist setzen, um den Schreibtisch aufzutreiben.

Bleibt er verschwunden, muss der Händler für Ersatz sorgen.

Der Händler muss zudem gewährleisten, dass nicht Hinz und Kunz einfach Büromöbel verschwinden lassen können, ohne das davon jemand etwas mitbekommt.

Wer ist wir? Und warum wurde der Ersatzschreibtisch überhaupt angenommen?

Ist es üblich, dass man seine Büromöbel auslagert, weil das Büro umgestellt wird?