Einklagen an einer Universität?

1 Antwort

Nein, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird vom Kläger meist versucht nachzuweisen, dass die Studienplatzkapazität der Hochschule nicht ausgeschöpft ist. Einfach gesagt, die Hochschule könne (aufgrund dieser und jener Fakten) mehr Studierende in einem ersten Semester ausbilden als in der Kapazitätsverordnung festgesetzt. Als Laie kann man so einen Prozeß nicht führen. Es gibt an den größeren Studienstandorten meist Rechtsanwälte, die sich auf dieses Vorgehen spezialisiert haben (Kapazitätsklage vor dem Verwaltungsgericht).