Einen Tag nach der Firmung schulfrei?
hallo hatte heute meine Firmung und mein besterfreund meinte das ich morgen nicht zur Schule uss stimmt das??
Habe im Internet gegooglt habe das gefunden
"Firmung - Regelung "schulfrei"
Eine Neuregelung der Schulbesuchsverordnung betrifft die Unterrichtsbefreiung für Firmlinge.
Gemäß § 4 der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.12.2006 (GBl. S. 392), können Schüler/innen für kirchliche Veranstaltungen vom Besuch der Schule beurlaubt werden. In der Anlage zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Schulbesuchsverordnung ist folgendes geregelt:
„I. Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler beurlaubt:
(...);
Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion;
3. Firmlinge am Tag ihrer Firmung; wenn die Firmung an einem schulfreien Tag stattfindet, am unmittelbar danach folgenden Schultag;
- Schüler der Klasse 9 der Hauptschulen, der Klasse 10 der Realschulen und Gymnasien, der Jahrgangsstufe 13 der Gymnasien, der Abschlussklassen der Berufsfachschulen, der Berufskollegs mit Ausnahme des einjährigen zur Fachhochschulreife führenden Berufskollegs, der Fachschulen für Sozialpädagogik sowie Schüler der entsprechenden Klassen der Sonderschulen für zwei Tage der Besinnung und Orientierung.“ "
Habe aber wo anderes Gelessen das es nicht für jedes Bundesland gillt
Würde das für mich für morgen in Nrw zählen da ich das nicht rausfinden könnte??
mfg
2 Antworten

Es mag ja sein, dass diese Regelung auch in NRW gilt. Doch meiner Meinung nach hättest Du den freien Tag vorher beantragen müssen. Ich würde also an Deiner Stelle morgen nicht einfach zuhause bleiben, sondern in die Schule gehen.

So etwas musst du grundsätzlich im Vorhinein beim Schulleiter beantragen. Da spielt es keine Rolle, ob o. g. Regelung für NRW gilt oder nicht.

und mit welcher Begründung: Dass du dich noch besinnen musst ? In NRW - zumindest an unserer Hauptschule - hat es noch nie schulfrei am Tag nach der Firmung gegeben, hier besinnt man sich vorher. Dein zitierter Erlass gilt für die Diözese Freiburg.
und wenn ich es nicht beantragt habe aber meine Eltern mir ne entschuldigung schreiben??