Ebay Kauf abbrechen geht das so einfach?

5 Antworten

Einem Aufhebungsvertrag muss der Käufer zustimmen!

Die Rechtslage ist einfach

Du schreibst:

Habe einen Artikel verkauft, möchte diesen jetzt aber doch nicht mehr an den Käufer verkaufen und habe den Kauf abgebrochen.

Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag nach § 433 Bürgerliches (BGB) Gesetzbuch zustande gekommen.

Und natürlich kann man keine Verträge einseitig abbrechen, die bereits wirksam geschlossen wurden.

Ebay bietet seinen Nutzern die Option "Kaufabbruch" an. Der Kaufabbruch erfolgt über Ebay.

Ebay informiert den Käufer/Verkäufer über den den Kaufabbruch und die Erstattung des Kaufpreises.

Bricht der Käufer den Kauf ab, kann sich der Verkäufer die eBay-Provision erstatten lassen.

Meine persönliche Meinung ist:

Formulierungen, wie Kaufabbruch, zusammen mit Anspruchsvoraussetzungen wird dem Nutzer suggeriert, es handele sich um einen Rechtsanspruch. Und genau das ist nicht der Fall.

Es gibt eigentlich nur zwei gesetzliche Gründe, um einen Vertrag nicht erfüllen zu müssen.

  1. Der Erklärungsirrtum nach § 119 BGB
  2. Die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung

Ein Erkläungsirrtum wäre z.B., wenn du auf Ebay an einer Auktion teilnimmst und dich vertippt. Statt 1,95 EUR tippst du 195 EUR.

Emotionen berühren die Rechte des Käufers/Verkäufers ebenso wenig, wie ein höheres Gebot außerhalb von Ebay.

Für Verträge, die auf Ebay Deutschland zustande kommen, gilt auch deutsches Recht, das Ebay, jedenfalls bis heute nicht ändern kann oder falsch interpretieren darf.

Wer schon mal einem Kaufabruch nicht zustimmen wollte, weiß wie penetrant Ebay versucht den Nutzer zur Zustimmung zu bewegen.

Wer es nicht besser weiß, hinterfragt die Richtigkeit eher selten.

Und wer doch mal nachfragt wird über die Antwort überrascht sein.

Ich wollte wissen, weshalb:

Ebay für meinen Vertragspartner einen Kaufabbruch einleitet und kommentiert, ohne sich zunächst an den Verkäufer wenden zu müssen.

Weshalb die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufrecht auf eBay keine Anwendung finden.

Ebay rechtfertigt den Sachverhalt so:

Bei der Option Kaufabbruch handele es sich lediglich um eine technische Möglichkeit, um dem Verkäufer seine Ebay-Provision erstatten zu können.

Zu 1: Ebay möchte den Kaufabbruch von Anfang an vermittelnd begleiten.

Zu 2: Ebay respektiere selbstverständlich Deutsches Recht. Ebay sei nicht Vertragspartner und informiere über geltendes Recht.

Und das stimmt auch tatsächlich. Und zwar auf dem Ebay-Rechtsportal.

Das heißt: Wer sich mit der Rechtslage nicht richtig auskennt, müsste sich vor Vertragsschluss über das Ebay-Rechtsportal informieren.

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Hallo,

so "einfach" geht das nicht.

Schließlich ist bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Alles was du machen kannst,

den Käufer darum bitten den Vertrag im gegenseitigen Einverständnis,

abzubrechen.

Allenfalls wirst du von Ebay abgemahnt, und bekommst eine schlechte Bewertung.

An weitere rechtliche Konsequenzen gar nicht zu denken.

Hansi

Kann ich es einfach so machen, wenn ich doch nicht mehr verkaufen möchte und ihm sein Geld (Ebay Guthaben) per Abbruch zurückschicken und den Artikel behalten? Fragwürdig auf meinem Konto ist Ebay Guthaben noch im Kaufwert des Produkts drauf.. geht das alles einen Weg und bekommt der sein Geld wieder oder hab ich da jetzt Stress an der Backe?

Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den der Käufer mit Leichtigkeit durchsetzen kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

http://resolutioncenter.ebay.de/

Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.

Nein, selbstverständlich geht das so nicht. Du kannst mal ganz lieb fragen, ob der Käufer mit einem Abbruch einverstanden ist.

Ist er es nicht und hat ein wenig Kampfgeist, kann er auf Erfüllung klagen. Das dauert aber ewig und vielleicht braucht er den Artikel sofort und muss ihn irgendwo anders viel teurer kaufen. Dann würdest du am Ende eines Zivilprozesses zur Zahlung der Differenz verknackt werden.

Ich denke mal so wie Du Dir das vorstellst geht es NUR, wenn der Käufer einverstanden ist, weil ein gültiger Kaufvertrag zustande kam.

Besteht er auf Herausgabe, musst Du den Artikel herausgeben !