Durchfahrtsgenehmigung?

2 Antworten

In den alten Bundesländern ist es so, wie Du beschrieben hast. Natürlich mit der Einschränkung, dass nur auf deutlich befestigte Anliegerwege gefahren wird, nur bestimmte Parkflächen genutzt werden dürfen, keine Umwege gefahren werden und die Land- und Forstwirtschaft durch das Fahrzeug nicht behindert wird. Privatstrassen, beschrankte Wege (auch wenn die Schranke offen ist), unbefestigte Feldwege und Naturschutzgebiete sind grundsätzlich tabu. Allgemeine Durchfahrts-Verbotsschilder natürlich auch.

Grundsätzlich bin ich sowieso der Meinung, dass das Auto nicht griffbereit als mobiles Zelt genutzt wird.

Die Durchfahrgenehmigung zu einigen DAV-Gewässern in den neuen Bundesländern find ich abschreckend. Das ist auch so gewollt.

Je nach Bundesland und Landschaft sind die Zuständigkeiten etwas anders geregelt. In Sachsen-Anhalt bekommst Du die Genehmigung (Notwegerecht nach § 17 Abs. 3 FischG) bei der Unteren Fischereibehörde der zuständigen Kreisverwaltung. Die ist 3 Jahre im Kreisgebiet gültig.

In Brandenburg oft bei den Ausgabestellen der Fischereierlaubnis zu bekommen. Aber nicht die Waldfahrgenehmigung durch Staatsforste, welche bei der Oberen Landesforstverwaltung des Bezirkes zu bekommen ist.

Sei demnächst mutiger und frage bei der Ausgabe sofort nach. Wir wissen nicht wo Du wohnst.

Die Genehmigung brauchst du zwingend. Die bekommst du auf Antrag beim Bundesministerium für Landwirtschaft. Dort musst du diverse Unterlagen dem Antragsvordruck beifügen. Dazu gehören Angelschein, Kopie des Personalausweis (beglaubigt), ein ärztliches Gutachten, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine gesonderte Liste mit den Dingen, die du bei dir führst, also die Angel-Ausrüstung z.b.

Die Bearbeitungszeit liegt im Schnitt bei ca. 6 Monaten. In dringenden Fällen kannst du gegen eine Gebühr von 60,00 € einen Express-Antrag einreichen. Dann dauert es nur ca. 4 Wochen, bis du die Genehmigung hast.

Viel Spaß beim Angeln!