Domain?

2 Antworten

Das, was Du zuerst herausfinden müsstest, wäre der beim Domain Registrar eingetragene Inhaber der Domain ist. Das kann ein Unternehmen sein, eine Einzelperson oder eine Organisation. Und ab da entscheidet sich dann, wie man weiter vorzugehen hat, da für den Registrar nur -- und wirklich nur -- der eingetragene Inhaber der Domain zählt (Vielleicht findest Du in alten Unterlagen des Vorgängers noch, wer da eingetragen wurde).

https://blog.denic.de/policy-erklart-better-safe-than-sorry-ob-in-firma-oder-verein-wer-sollte-domaininhaber-sein/

Wenn die Webseite über den Laden lief und abgerechnet wurde dürftest du die mit dem Laden übernommen haben. Dann müsste dir der ehemalige Eigentümer die Zugangsdaten überlassen.

Wenn der Besitzer die Webseite aber privat erstellt und abgerechnet hat ist das seine Privatsache. Dann darfst du die Seite nicht kopieren und benutzen.