Discord Hausrecht?
Haben regeln die ein discord server owner festlegt vor Gericht bestand?
Kann ein User gegen einen Bann klagen, wenn in den Regeln der Bann als Sanktion für eine zuvor begangene Handlung festgelegt ist?
Hat der Owner auf dem Server das Hausrecht und kann alle rauswerfen, wie er will.? Kann er das Hausrecht auf andere übertragen oder es mit ihnen teilen?
4 Antworten
Natürlich hat der Owner das Hausrecht, das ist wie bei Internetforen. Derjenige, dem der Sever "gehört", kann da machen, was er will, solange er nicht gegen das Gesetz verstößt.
Wegen nem Bann kannst du vor kein Gericht ziehen, lol.
Was willst du zivilrechtlich klagen, wenn dich einer von seinem Server bannt? Solange da keine Beleidung oder Hetze dabei herum kommt, gibts da überhaupt nichts zu klagen.
Genauso wie dich jemand ohne Begründung aus seinem Lokal verweisen kann.
Natürlich gibt es ein virtuelles Hausrecht. Keine Ahnung, worauf sich der Vorredner hier bezogen haben will und als Quelle "Recherche" angegeben hat. 1 Minute Google fragen bringt umgehend das Ergebnis.
Klagen wirst du hier nicht können. Ich wüsste auch nicht, welch ein Schaden/Streitwert hier angesetzt werden könnte. Das hier ist aber auch keine Rechtsberatung - deshalb einfach kurz bei einem Anwalt nachfragen, wie hier Chancen stehen. Ich persönlich gebe dem aber sehr wenige bis keine Chancen.
Den Artikel dazu findest du hier: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/wann-duerfen-netzwerke-foren-co-kommentare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-23464/
Das „virtuelle Hausrecht“ steht grundsätzlich allen Betreibern von Internetplattformen offen, bei denen Dritte eigene Inhalte einstellen können – also Portale oder Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Bewertungsportalen, sozialen Netzwerken, offenen Mailinglisten aber auch Online-Händlern. Das ist in der Vergangenheit bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden (zuletzt BGH, Urt. v. 29.07.2021, Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20).
[...]
Ein „virtuelles Hausrecht“ steht Portalbetreibern aber auch dann zu, wenn sie es nicht oder nur unzureichend in den Nutzungsbedingungen ihres Portals geregelt haben. Es ist dann an die Eigentums- und Besitzrechtsgarantien des Zivilrechts und das daraus abgeleitete sachenrechtliche Hausrecht angelehnt (vgl. § 903 BGB, 1004 Abs. 1 BGB bzw. §§ 861, 862 i.V.m. 858 BGB analog). Denn auch im virtuellen Raum gibt es Eigentum bzw. Besitz an der Hardware, auf der die Foreneinträge gespeichert werden. Und sogar Mieter bzw. durch entsprechende Verträge berechtigte Nutzer der Servertechnik können sich parallel zur „wirklichen Welt“ auf Besitzrechte bei der Ausübung des Hausrechts berufen. Mehrere Gerichte wie das OLG Köln und das LG München haben das bereits bestätigt (vgl. LG München I, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000, Az. 19 U 2/00). Auch kann dieser digitale Raum durch tatsächliche, z. B. redaktionelle, Einwirkungsmöglichkeiten beherrscht werden.
Ohne Regelung des „virtuellen Hausrechts“ in den Nutzungsbedingungen sind jedoch dessen Inhalt, Umfang und Grenzen nicht ganz klar. Zumindest kann ein Portalbetreiber dieses Recht dann ausüben, wenn er wegen eines zu missbilligenden Nutzungsverhaltens Rechtsverletzungen drohen und der Portalbetreiber ohnehin Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Nutzer bestehen.
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Der Arikel bezieht sich hierbei am Anfang auf Facebook, ja. und es wird wie folgt angegeben:
Nun hat der Bundesgerichtshof in einem lange erwarteten Urteil zum „virtuellen Hausrecht“ Facebooks klare Regeln für den Fall aufgestellt, dass Nutzer gegen Gemeinschaftsstandards verstoßen haben (Urt. v. 29.07.2021, Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). In diesen Fällen gilt: Das Netzwerk darf Beiträge nur löschen und Nutzer sperren, wenn es folgende Regeln eingehalten hat: Das Netzwerk muss den Nutzer
- vorab über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos informieren bzw. im Nachhinein über die Löschung von Beiträgen zu informieren,
- ihm den Grund dafür mitteilen,
- ihm eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen und
- danach nochmal neu entscheiden.
Das Urteil deckt aber noch nicht alle Fälle ab, in denen das „virtuelle Hausrecht“ zum Tragen kommt. Daher hier ein Überblick über die Rechtslage:
Hierbei muss man aber beachten, dass es bei Facebook um die LÖSCHUNG oder Sperre eines Nutzers für die gesamte Plattform gilt. Das kannst du hier nicht übertragen, da du, wenn du von einem Discordserver gebannt wirst, nicht automatisch dein kompletter Account gesperrt wird.
Ich denke am wichtigsten aus dem Artikel kann man folgendes mitnehmen:
"Es ist dann an die Eigentums- und Besitzrechtsgarantien des Zivilrechts und das daraus abgeleitete sachenrechtliche Hausrecht angelehnt (vgl. § 903 BGB, 1004 Abs. 1 BGB bzw. §§ 861, 862 i.V.m. 858 BGB analog). Denn auch im virtuellen Raum gibt es Eigentum bzw. Besitz an der Hardware, auf der die Foreneinträge gespeichert werden. Und sogar Mieter bzw. durch entsprechende Verträge berechtigte Nutzer der Servertechnik können sich parallel zur „wirklichen Welt“ auf Besitzrechte bei der Ausübung des Hausrechts berufen. "
Normalerweise kann niemand gegen einen Bann klagen da der Servereigentümer das recht hat zu entscheiden wer den server nutzen kann und wer nicht.
Naja, also wenn du dich zum Beispiel rassistisch äußerst, dann darf dich der Serverinhaber bannen, da du gegen die Nutzungsbedingungen von Discord verstoßen hast. Aber er darf dich nicht bannen, wenn du nicht gegen eine Regel verstoßen hast. Das hat ein Gericht in Deutschland so entschieden, da der Serverinhaber nicht das Hausrecht besitzt bzw. es kein virtuelles Hausrecht gibt. Damit darf er oder sie dich nicht ohne Grund bannen. Das Gleiche gilt übrigens auch für personenbezogene Daten. Solange nur die Stimme aufgenommen wird, dürftest du ein Gespräch auf Discord (oder auf einer anderen Plattform) aufnehmen und sogar hochladen, auch wenn das Regelwerk auf dem Server etc. es verbietet. Denn das deutsche Recht steht über dem Regelwerk eines Serverinhabers, zumindest in Deutschland. Das hat ebenfalls ein Gericht entschieden. Ich meine sogar, es war die Vergabekammer Berlin, bin mir aber nicht mehr sicher. Na egal, hoffe, ich konnte dir weiterhelfen :)
Zivilrechtlich kann man sicherlich klagen, aber was es einem bringt... keine ahnung