Diebstahl mit 14?
Ist es möglich, dass ein 14-jähriges Kind, das zum ersten Mal stiehlt, den Diebstahl in seiner Akte vermerken lässt, obwohl es dafür nicht bestraft wird?
3 Antworten
Wenn du nicht für etwas schuldig gesprochen wirst, steht auch nichts in deinem Führungszeugnis.
Nein die meinten das der person noch klein ist für bestrafe aber der ist zur polizei gegangen weil die haben ein post geschickt das die ein Gespräch machen wollen dann ist der auch gegangen der meinte die haben gefragt ob das erstes mal ist und so das ist auch erste mal meinte dann der polizei zu der das der nicht bestraft wird weil der noch klein ist und meinte die werden ein post schicken was demnächst passieren wird aber seit 2 Jahren haben nichts geschickt
Niemand kann etwas in seiner "Akte" vermerken lassen, so etwas mach die Staatsanwaltschaft.
....und auch der erste Diebstahl wird registriert.
Die Polizei meldet den Diebstahl an die Staatsanwaltschaft, egal wie alt du bist, diese Vermerkt das , denn wenn es noch einmal vorkommt wirst du als Wiederholungstäter bestraft.
auch wenn du beim ersten Diebstahl nicht bestraft wirst, kann es sein das euch das Jugendamt Zuhause einen Besuch abstattet, um mit deinen Eltern zu sprechen.
Also Zeit fast 2 Jahren ist nichts passiert
was soll das heissen?
Du hast vor 2 Jahren gestohlen?
wenn nichts weiter passiert ist, solltest du auch nicht wieder klauen gehen, denn es ist auf jeden Fall bei der Staatsanwaltschaft Aktenkundig, du wirst bei nächsten Diebstahl als Wiederholungstäter verurteilt, und wenn du U18 bist,wird das keine Geldstrafe, sondern du bekommst Sozialstunden aufgebrummt die du z.B. in einer Sozialen Einrichtung (Altenheim usw) abarbeiten mußt.
Nicht ich 😅 aber danke für die Antwort hat richtig geholfen
Wenn jemand nicht bestraft wird dann kann auch nix in das Zentralregister eingetragen werden.
Aber der wurde ist nicht gestraft weil der noch klein war und hatte auch Gespräch mit Polizei
Also das heist das word dann da stehen weil der ein Gespräch mit Polizei hatte