DDR Grundgesetzt Präambel! letzter Satz Erklärung?!
Hallo Leute,
kann mir jemand in unserer heutigen Sprache kurz erklären wo für der letzte Satz im DDR Grund gesetzt Präambel steht.
- Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. -
Für eine Erklärung die nicht Tausend Sätze hat gibt es nen Stern und meinen Dank :D
Danke schonmal6 Antworten
"Es" (also das worauf es sich bezieht) hat auch für jede gehandelt, die nicht mitmachen konnten. ;-)
Ohne den Satz vorher zu wissen, weiß doch keiner worauf es sich bezieht. Und wen interessiert die Verfassung der DDR? Die gibt es nicht mehr. ^^
Der Fragesteller hat offensichtlich DDR und Bundesrepublik verwechselt. Der zitierte Satz ist der vorletzte Satz der alten Präambel:
" Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. "
Das Volk hat sich über seine gesetzlichen Vertreter eine Verfassung gegeben. Dadurch bedingt, dass die DDR und die Bundesrepublik zwar zwei getrennte Staaten, aber eben auf deutschem Boden waren, hat das eine Volk für das andere quasi mitbestimmt (mitgehandelt). Nach der Wiedervereinigung galt das GG ja für ganz Deutschland.
Zuerst sollte mal klargestellt werden, dass es sich bei dem Satz um einen Auszug aus der Präambel des Grundgesetzes von 1949 handelt. (Grundgesetz = Name der Verfassung der BRD). Er stammt nicht aus der Verfassung der DDR.
Um ihn zu verstehen muss man sich ein bisschen mit der Nachkriegssituatuion und der Situation der Deutschen Teilung auseinandersetzen. In aller Kürze: Die BRD erhob einen sogenannten "Alleinvertretungsanspruch". Das heißt die Regierung sah sich als, durch freie Wahlen legitimiert, einzig rechtmäßige Regierung über das gesamte deutsche Territorium, also auch über die DDR und damit deren Bürger. Mit dem Satz in der Präambel sind also die DDR Bürger gemeint, die, weil sie ja in der DDR lebten, nicht an Wahlen, etc. der BRD teilnehmen konnten und daher nicht am Grundgesetz mitwirken konnten, aber nach Ansicht der BRD trotzdem unter das Grundgesetz fallen.
Ich denke es bedeutet, dass auch die Menschen, die kein Stimmrecht und/oder Handlungsvermögen (evtl aus politischen Gründen, usw. ) von dem (Es?) regiert wurden.
Für eine Erklärung die nicht Tausend Sätze hat gibt es nen Stern
das wäre Bestechung und ist somit nicht erlaubt.