Darf Praktikumgeber bei einem Schülerpraktikum jemanden zwingen länger als ausgemacht dazubleiben?


14.07.2025, 18:44

Die Frau ist Ärztin. Außerdem war sie auch richtig unhöflich als die Freundin gefragt hat ob sie gehen darf und hat die Gesetze warum sie sie behalten darf genannt (Jugendschutzgesetz) obwohl die Freundin von mir das schon wusste und das nicht ihr Problem war.

kugel  14.07.2025, 18:05

Wann war der Beginn? Wie lange die Pause(n)? Mit wem wurde das Arbeitsende vereinbart?

throwawaymewmew 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 18:15

Beginn war glaub ich 7:45 und die einstündige Pause die es geben soll gab es, das Arbeitsende wurde mit der Frau vereinbart die ihr später sagte sie muss später gehen.

AusMeinemAlltag  14.07.2025, 18:06

Durfte sie denn später anfangen als ursprünglich vereinbart?

throwawaymewmew 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 18:11

Nein, sie hat soweit ich weiß genau so angefangen wie vereinbart (7:45 glaub ich)

Isuzu189  14.07.2025, 18:07

Mit wem wars ausgemacht, hat sie wirklich keinen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeiten?

throwawaymewmew 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 18:18

Über die Position der Frau frag ich grad nach aber es war dieselbe Person mit der sie die ursprüngliche Arbeitszeit vereinbart hat. Und nein, kein Vertrag, nur Zettel von der Schul

kugel  14.07.2025, 18:21

Wie alt ist die Freundin und welche Klasse?

throwawaymewmew 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 18:30

15 Jahre, 10 Klasse

2 Antworten

und es gibt leider keine Dokumente

Bei einem Schülerpraktikum sollte es einen ordentlichen Praktikumsvertrag geben, der dann auch der Schule vorgelegt wurde. (So ist das zumindest hier im Bereich üblich. Die Schulen haben dafür zumeist sogar eigene Vordrucke, die vom Praktikumsbetrieb ausgefüllt werden müssen, damit die Schule das Praktikum dort überhaupt genehmigt.)
In dem Vertrag haben die täglichen Arbeitszeiten drin zu stehen. Und diese haben die für das Alter des Praktikanten im Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden Vorschriften einzuhalten.

Es gibt keine Dokumente glaube ich nicht. Der Praktikumsbetrieb braucht letztlich bei Minderjährigen die schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Und die bekommen sie automatisch mit einem Praktikumsvertrag.


throwawaymewmew 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 18:30

Soweit ich weiß hat sie einen Zettel von der Schule gehabt, in dem stand aber nichts von Arbeitszeiten drinnen (und wenn dann nur dass es die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten soll, was es tut aber die Zeiten wurden unangekündigt verlängert um 3 Stunden)

Sie soll sich mit der Klassenleitung, die die Schülerpraktikas organisiert und auch mit den Firmen in Kontakt steht, in Verbindung setzen.

Meist ist das die klassleitung.