Darf Praktikumgeber bei einem Schülerpraktikum jemanden zwingen länger als ausgemacht dazubleiben?
Hallo, ich frage das für eine Freundin.
Sie hat letztens ein Schülerpraktikum angefangen aber sie hat einige schlechte Ereignisse gehabt. Es war eigentlich ausgemacht, dass sie um 14 Uhr nach Hause gehen kann, aber als sie im Praktikum war hat die Frau gesagt sie darf erst um 17 Uhr nach Hause.
Dies war natürlich schlecht weil sie mit dem Zug nach Hause fahren sollte aber diese Linie sehr inaktiv ist also würde nach 17 Uhr kein Zug mehr kommen und ihre Mutter arbeitet spät also musste sie laufen.
Sie ist 15 Jahre alt zur Info, und es gibt leider keine Dokumente auf denen ihre Arbeitszeiten stehen aber ich finde es trotzdem etwas unfair weil es ja davor ausgemacht wurde wann sie nach Hause soll und sie im Praktikum nichts außer zuschauen und manchmal putzen darf.
Die Frau ist Ärztin. Außerdem war sie auch richtig unhöflich als die Freundin gefragt hat ob sie gehen darf und hat die Gesetze warum sie sie behalten darf genannt (Jugendschutzgesetz) obwohl die Freundin von mir das schon wusste und das nicht ihr Problem war.
Wann war der Beginn? Wie lange die Pause(n)? Mit wem wurde das Arbeitsende vereinbart?
Beginn war glaub ich 7:45 und die einstündige Pause die es geben soll gab es, das Arbeitsende wurde mit der Frau vereinbart die ihr später sagte sie muss später gehen.
Durfte sie denn später anfangen als ursprünglich vereinbart?
Nein, sie hat soweit ich weiß genau so angefangen wie vereinbart (7:45 glaub ich)
Mit wem wars ausgemacht, hat sie wirklich keinen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeiten?
Über die Position der Frau frag ich grad nach aber es war dieselbe Person mit der sie die ursprüngliche Arbeitszeit vereinbart hat. Und nein, kein Vertrag, nur Zettel von der Schul
Wie alt ist die Freundin und welche Klasse?
15 Jahre, 10 Klasse
2 Antworten
und es gibt leider keine Dokumente
Bei einem Schülerpraktikum sollte es einen ordentlichen Praktikumsvertrag geben, der dann auch der Schule vorgelegt wurde. (So ist das zumindest hier im Bereich üblich. Die Schulen haben dafür zumeist sogar eigene Vordrucke, die vom Praktikumsbetrieb ausgefüllt werden müssen, damit die Schule das Praktikum dort überhaupt genehmigt.)
In dem Vertrag haben die täglichen Arbeitszeiten drin zu stehen. Und diese haben die für das Alter des Praktikanten im Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden Vorschriften einzuhalten.
Es gibt keine Dokumente glaube ich nicht. Der Praktikumsbetrieb braucht letztlich bei Minderjährigen die schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Und die bekommen sie automatisch mit einem Praktikumsvertrag.
Soweit ich weiß hat sie einen Zettel von der Schule gehabt, in dem stand aber nichts von Arbeitszeiten drinnen (und wenn dann nur dass es die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten soll, was es tut aber die Zeiten wurden unangekündigt verlängert um 3 Stunden)
Sie soll sich mit der Klassenleitung, die die Schülerpraktikas organisiert und auch mit den Firmen in Kontakt steht, in Verbindung setzen.
Meist ist das die klassleitung.