Darf das Schülerpraktikum eine Woche in Sommerferien stattfinden?

1 Antwort

Hier ist mal ein Auszug aus den Vorschriften für Berlin. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich Dir nicht sagen.

In besonders begründeten Einzelfällen und auf Antrag der Erziehungsberech- tigten kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Betriebspraktika ganz oder teilweise in den Ferien zulassen, sofern schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen und die Durchführung des Praktikums nach diesen Vorschriften gewährleistet ist.

Quelle https://www2.hu-berlin.de/berweit/BWb/extern/AV_Betriebspraktika.pdf