Darf man Weinbergschnecken aus dem Wald zu Hause halten?
Weinbergschnecken (Helix pomatia) gelten ja als geschützt. Bezieht sich dies auf das (kommerziell orientierte) Sammeln von Weinbergschnecken, z.B. um sie zu verzehren, oder auch auf die Entnahme von einzelnen Tieren, um sie z.B. zu Hause in einem Terrarium zu halten?
2 Antworten
nein du darfst sie nicht mitnehmen: https://praxistipps.focus.de/weinbergschnecken-zuechten-das-muessen-sie-wissen_147162
Das war damals, im Mittelalter :D Für die französische Delikatesse ist seit Ewigkeiten eine Zuchtform von Cornu aspersum üblich
Nein, du darfst sie nicht zu Hause halten, wäre auch Tierquälerei
hier mal aus Wikipedia:
In Deutschland sind Weinbergschnecken nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ und werden auch im Anhang 5 der FFH-Richtlinie der EU genannt. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es in Deutschland verboten sie zu sammeln. Vor der Unterschutzstellung wurde in Baden-Württemberg das Sammeln der Schnecken durch die Weinbergschneckenverordnung geregelt. Auch in Österreich und der Schweiz stehen die Weinbergschnecken unter Schutz.
Ja, genau das hab ich auch gelesen. Aber dann, wenn man in der BASchV oder der FFH-Richtlinie weiterrecherchiert, ist Ende im Gelände.
Deswegen meine Frage: "Sammeln" - ist das irgendwo definiert? Es werden ja auch Weinbergschnecken für's Terrarium bei Ebay angeboten - die kommen bestimmt auch von Leuten, die mal ein pder 2 Tiere mit nach Hause genommen haben . . .
Ah, danke! Ja so eine Angabe hatte ich gesucht (und nicht gefunden ;-)