Darf man sich von der Schule frei nehmen, wenn man die Pilgerfahrt nach Mekka macht?
Hallo,
Bald ist es so weit - die Pilgerfahrt (Hadsch) nach Mekka beginnt! Ich besuche eine Stadtteilschule und möchte im September mit meinen Eltern die Pilgerfahrt vollziehen. Die Pilgerfahrt dauert ungefähr 4 Wochen, ist aber einmalig und das Datum kann nicht verschoben werden! Ich bin Einzelkind und kann in dieser Zeit nicht alleine bleiben,daher muss ich mit meinen Eltern fahren.Kann ich mir dann in dieser Zeit von der Schule frei nehmen? Die Schule werde ich natürlich auch informieren.
5 Antworten
Das ist abhängig von der Schule. Bei uns in der Schweiz darf man für religiöse Anlässe frei nehmen. Dabei gilt das Fest, die Anreisezeit wird nicht dazugerechnet. Meistens darf die Lehrerin zusätzlich einen Tag bewilligen und, ohne weitere Begründung, darf man pro Quartal einen Joker-Halbtag beziehen. Bei 4 Wochen habe ich bedenken, dass Du bzw. Deine Eltern so durchkommen. Nicht zuletzt, da nicht zwingend in diesem Jahr teilgenommen werden muss; Bedingung ist "muss man einmal in seinem Leben". Anders ist es bei Feierlichkeiten wie z.B. Bayram. Da sagt man sich, dass dieses Fest vergleichbar mit unserer Weihnachtsfeier ist und man bekommt frei. Da man zum Teil auf den Stand des Mondes Rücksicht nimmt, ist hier der Zeitpunkt zwingend vorgegeben. Wichtig scheint mir, dass Du früh genug mit der Schule das Gespräch suchst. Vielleicht ergibt sich eine gute "Notfall-Hierbleibe-Lösung".
Bei uns in der Schweiz darf man für religiöse Anlässe frei nehmen.
Nur mal so generell … man kann die Schulsysteme von D und CH oft vergleichen (vor allem im Stoff), aber in solchen Fällen gibt es einen wichtigen Unterschied: In Deutschland herrscht Schulpflicht, in der Schweiz hingegen in fast allen Kantonen "nur" Bildungspflicht.
Heißt: In Deutschland müssen die Kinder zur Schule, in der Schweiz kann man oftmals auch zu Hause unterrichtet werden. Daher ist es in der Schweiz auch einfacher, eine Dispens vom Unterricht zu bekommen.
Zur Pilgerfahrt nach Mekka: Ich bin mir bei beiden Ländern nicht sicher, da ich mir nie darüber Gedanken gemacht habe, aber ich kann mir vorstellen, dass es in Deutschland deutlich schwieriger ist, vom Unterricht für solange Zeit entschuldigt zu werden. Man kann sich nicht einfach "frei" von der Schule nehmen, gerade bei so einer langen Zeit denke ich, dass sich das schwierig/unmöglich gestalten könnte.
Ich habe nicht gesagt, dass es oft vorkommt oder dass es nicht geregelt ist, nur dass es möglich ist. Meine Hauptaussage sollte eigentlich nur sein, dass in Deutschland Schulpflicht gilt, weshalb eine Dispens einfach schwieriger ist. Gälte dasselbe in der Schweiz, wäre es auch schwieriger, frei vom Unterricht zu bekommen.
Aufgrund der Schreibweise des Fragestellers gehe ich davon aus, dass er/sie aus Deutschland kommt, weshalb deine Antwort zur Schweiz zwar nett gemeint ist, aber ihm/ihr wohl wenig bringt, da er/sie in einem Land mit anderen Gesetzen lebt.
Schulpflicht/Unterrichtspflicht, der Unterschied ist nicht wirklich erkennbar. Wenn eine Schweizer Familie die Sommerferien verlängern will, können die nicht einfach hingehen und sagen, dass sie ihre Kinder nun selber unterrichten, da das Gesetz dies so vorsieht. Ich vermute, nicht nur in Deutschland und der Schweiz, sondern auch in Österreich ist es ähnlich: Ob eine solche Pilgerfahrt bewilligt wird, ist abhängig vom Usus der Schule und von Einzelpersonen. Auch andere Faktoren dürften dabei eine Rolle spielen. So zum Beispiel, ob man gut mit dem Schulstoff mitkommt oder ob in der Vergangenheit bereits ähnliche Anträge gestellt wurden. Wichtig scheint mir eine frühzeitige Info und Abklärung, an wen das Gesuch gestellt werden muss. Vielleicht kannst Du einen Zusatzauftrag anbieten: Wenn dies bewilligt wird, mache ich vor der Klasse einen Vortrag zum Thema.
Wenn eine Schweizer Familie die Sommerferien verlängern will, können die nicht einfach hingehen und sagen, dass sie ihre Kinder nun selber unterrichten
Hab ich doch auch nie gesagt. >_< Übrigens: Ich kenne tatsächlich Schweizer Familien, deren Kinder ziemlich problemlos vom Unterricht freigestellt wurden, weil die Eltern für 6 Monate auf Weltreise wollten. Die Mutter hat dann die Kinder unterrichtet. So was wäre in Deutschland viel unwahrscheinlicher (wenn nicht sogar unmöglich).
Ich vermute, nicht nur in Deutschland und der Schweiz, sondern auch in Österreich ist es ähnlich
In Österreich gilt ebenfalls nur Unterrichts- bzw. Bildungspflicht. Und doch, zwischen dem und Schulpflicht besteht ein erkennbarer Unterschied.
Ob eine solche Pilgerfahrt bewilligt wird, ist abhängig vom Usus der Schule und von Einzelpersonen.
Ja, in der Schweiz! Aber eben nicht in Deutschland. Mag sein, dass es in Ausnahmefällen eine Genehmigung gibt (das ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland verschieden), aber Deutschland ist in diesem Falle nur schlecht mit anderen Ländern vergleichbar.
Ich verstehe nicht, was du mir mit deinen Kommentaren sagen willst. Der Fragesteller kommt höchstwahrscheinlich aus Deutschland, also erübrigen sich deine Erklärungen zum Schweizer Schulsystem sowieso.
Nein, vier Wochen ist eindeutig zu lange.
Ich denke doch, schon. Allerdings musst du dafür sorgen, dass du den Schulstoff den du in der Zeit verpasst nachholst. Entweder während der Pilgerfahrt, oder direkt wenn du zurück bist.
Die Antwort : Nein! Hier gibt es Schulpflicht ... es wäre anders wenn du das nicht dein ganzes leben machen könntest
Kannst ein Gesuch schreiben aber denke kaum, dass dies angenommen wird
Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass man sein Kind zu Hause unterrichtet, das ist dann ziemlich klar geregelt und kommt nicht wirklich oft vor. Auch wenn man das gemäss Papier darf. Dies hat aber nichts mit grosszügigeren Urlaubsbewilligungen zu tun. Einen Einfluss darauf könnte die Organisationsstruktur sein: Urlaube werden von der "Schulpflege" bewilligt und die setzt sich aus Eltern zusammen, die unabhängig von der Schulbehörde arbeiten. Hier zeigt sich dann auch der Kernpunkt: Es ist enorm Personenabhängig (also Schule- bzw. Standortabhängig), ob so etwas bewilligt wird oder nicht.