Darf man mit Voller EM Rente sich als Wahlhelfer melden, auch wenn der Einmalige Einsatz über 3 Stunden dauert?

5 Antworten

Natürlich darfst Du das. Du wärst sogar verpflichtet dieses Ehrenamt anzunehmen wenn Du dafür ausgesucht wurdest.

Ja, auf jeden Fall.

Es ist kein Vertrag des ersten Arbeitsmarktes, es ist ehrenamtlich.

In Werkstätten für Menschen bis Behinderung arbeiten Menschen mit zB Schwerbehinderung oder EM Rente oder in Grundsicherung bis zu einer 40-Woche, inklusive Pausen.

Ebenso dürfen EM-Renter einen Job als Zuverdienst ausüben.

Wahlhelfer ist ja keine bezahlte Arbeit. Dort bekommst du eine Aufwandsentschädigung. Die ist rentenunschädlich.

Du bekommst jau auch nur eine Aufwandsentschädigung, also kein Einkommen