Darf man mit dem E-Scooter in den Zug?

4 Antworten

Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Tretrollers/E-Scooter beachten?

Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Beachten Sie folgende Punkte.

Kostenfreie Mitnahme als Handgepäck:

  • Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein.

Nicht zusammengeklapptes Fahrzeug:

  • Gilt als Traglast. Sie können es nur mitnehmen, wenn es sicher untergebracht wird.

Unterbringungsmöglichkeiten:

  • Gepäckregale
  • Gepäckablagen über dem Sitz
  • Stellflächen unter und zwischen den Sitzen

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug in der Gepäckablage über dem Sitz nicht verrutscht und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht.
  • Empfehlung: Das Fahrzeug in einer Tasche verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken sicher verkeilen.

Akku-Richtlinien:

  • Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen..

Weitere Informationen zur Fahrradkarte im Fernverkehr

(Alle Infos von DB)

Woher ich das weiß:Recherche

Soweit ich weiß darfst du den zusammengeklappt überallhin mitnehmen. Ist hier in Österreich zumindest so. In DE weiß ich es nicht.

Lg

Heyy, ich persönlich hab zwar keinen E-Scooter aber bei mir im Zug sind immer Personen mit einem also gehe ich davon aus dass es kein Problem ist den mitzunehmen!
LG