Darf man mit 15 Jahren einen Onlineshop einfach so betreiben?

9 Antworten

Nur mit Erlaubnis deiner Eltern. Du musst dann auch ein Gewerbe anmelden und Garantie geben.

Geochelone  13.07.2012, 10:32

Auch mit erlaubnis der Eltern geht das nicht. Dazu bräuchte er die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes !

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Das ist nicht so einfach ,wie du es dir vorstellst,r echtlich gesehen darfst du selber es nicht ( evtl mit Einverständnis der Eltern), überleg mal wie es mit dem gerade stehen aussieht, wenn Fehler unterlaufen, du musst es als Gewerbe anmelden , du musst Gewerbesteuer zahlen usw. Vielleicht solltest du dich erstmal über die Grundlagen Selbständigkeit erkundigen, bevor du an so etwas denkst.

NEIN, du musst voll geschäftsfähig sein und das bist du erst mit 18 Jahren.

Du brauchst eine Gewerbeanmeldung als Kleingewerbetreibender, da du ja mit den PCs, bzw. ihren Komponenten handelst.

Du musst dich an das geltende Recht für Handel und Kleingewerbetreibende halten und die Richtlinien für Fernabsatz (da du ja nicht in einem Laden verkaufen möchtest) einhalten.

Das ist alles wirklich recht kompliziert.

Lies dir die Voraussetzungen einmal alle durch, bei der IHK gibt es Broschüren darüber. Die machen auch eine Beratung, auch wenn du noch so jung bist - die Zeit bis du 18 bist geht schnell vorbei.

Die 'Gewinn'spanne von 30 Euro ist allerdings viel zu gering, das macht tatsächlich keinen Sinn.

Nutze die 3 Jahre bis zu volljährig bist um dich genau darüber zu erkundigen, was du dafür brauchst, was gut wäre und was man lieber lassen sollte. Und dann pass in der Schule in Wirtschaftskunde gut auf ;)) (so ihr diese habt).

Dann bist du, wenn du es vom Gesetz her darfst gut vorbereitet, hast deine Kontakte und kannst loslegen!

VG und viel Erfolg :))

Nein, Mindestalter ist 18 Jahre....

und die 30 € sind meiner Meinung nach auch utopisch!

du brauchst ein gewerbe und musst auflagen erfüllen und die buchhaltung und alles führen.. glaub mir sowas is echt aufwändig und komliziert ;)

cakejane  13.07.2012, 10:44

Als Kleingewerbetreibender muss niemand Buchführung machen, und auch keine 'Auflagen' erfüllenl. Er muss voll geschäftsfähig sein und das ist man erst mit 18 und er muss sein Gewerbe nach dem geltenden Handels- und Fernabsatzgesetz führen. Das ist schon eine ganze Menge!

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