Darf man Feuerwerk privat verkaufen?
Hallo,
darf man als Privatperson übriggebliebenes Feuerwerk (Klasse II) privat weiterverkaufen? Dass das in diesem Jahr nicht geht, ist mir klar, aber was wäre ohne das aktuelle Verkaufs- und Abgabeverbot, dürfte man dann Klasse II Feuerwerk zu den erlaubten Tagen privat verkaufen, oder benötigt man hierzu Genehmigungen?
2 Antworten
mit nem Gewerbeschein durchaus, paar Besonderheiten sind bei der Lagerung zu beachten
wo willst dieses Jahr was verkaufen, ist Verboten und für viele Gegenden darfst das nicht mal am eigenen Grundstück
Mit Gewerbeschein wäre es aber ja nicht mehr privat.
Ich will dieses Jahr nichts verkaufen, mir geht es um das rein hypothetische Szenario übriggebliebener Klasse II Feuerwerkskörper, die man privat - ohne Gewerbe - an eine andere Privatperson verkaufen will.
Klasse 1 wird doch bei den Discountern aktuell verkauft ^^
Stimmt, hab das mal aus der Frage entfernt (sollte bald auftauchen).
Geht mir eher um Klasse II, dort gelten ja andere Bestimmungen.
biste sicher - bei einem Verkaufsverbot